Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung?

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Eine Abfindung ist eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen an einen Arbeitnehmer zahlt, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt. Doch wie hoch kann diese Abfindung ausfallen?


Wie wird eine Abfindung berechnet?


Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die besagt, wie eine Abfindung berechnet wird. Das heißt, die Höhe der Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache. Es hat sich jedoch in der Praxis eine Formel entwickelt, die oft herangezogen wird. Diese lautet: 0,5 brutto Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Hat ein Arbeitnehmer zuletzt einen monatlichen durchschnittlichen Verdienst von 3.000 € brutto und er ist zehn Jahre im Unternehmen beschäftigt, würde die Abfindung also 15.000 € betragen.

Es ist jedoch zu beachten, dass diese Formel mit Vorsicht zu genießen ist, da es keine gesetzliche Regelung dafür gibt und mit einem spezialisierten Anwalt sich häufig höhere Abfindungsbeträge erzielen lassen. Viele Anwälte der Arbeitgeber, aber auch Richter gehen jedoch teilweise von dieser Formel aus, wenn es um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geht.


Wie viel ist es dem Arbeitgeber wert, einen Arbeitnehmer loszuwerden?


Im Kern bemisst sich die Höhe einer möglichen Abfindung daran, wie sehr dem Arbeitgeber daran gelegen ist, sich von dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zu trennen. Hier kann man in der Praxis oft deutlich höhere Beträge rausholen, besonders in Fällen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unbedingt loswerden möchte. In solchen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass man sogar ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder sogar deutlich mehr herausholt.


Welche Summe ist für eine Abfindung angemessen?


Welche Summe bei einer Kündigung angemessen ist, hängt von dem konkreten Einzelfall ab. Es kommt insbesondere darauf an, wie erfolgversprechend der Kündigungsgrund ist und wie dringend der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden möchte. In manchen Fällen ist es jedoch auch möglich, dass der Arbeitnehmer überhaupt keine Abfindung erhält oder die Abfindung unterhalb der 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr liegt, weil das Chance-Risiko-Verhältnis zugunsten des Arbeitgebers steht, zum Beispiel bei handgreiflichem oder beleidigendem Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber selbst.


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