Wie hoch ist die Strafe für Geldfälschung? Vorladung, Anklage, Strafbefehl

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Mehr als 1100 Fälle von Geldfälschung wurden für das Jahr 2020 in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Grund genug, sich mit dem Straftatbestand der Geldfälschung und den drohenden Konsequenzen im Falle einer Verurteilung auseinanderzusetzen.

Welche Strafe droht nun fürs Geld fälschen?

Für Geldfälschung droht Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Das ordnet § 146 Abs.1 StGB für denjenigen an, der sich wegen Geldfälschung strafbar gemacht hat.

Das bedeutet: Wer Geld fälscht muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren rechnen.

Der Strafrahmen kann sogar noch höher werden. Wird nämlich gewerbsmäßig Geld gefälscht, droht eine Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren. Dasselbe gilt für denjenigen, der als Bandenmitglied Geld fälscht und diese Bande sich auch zur fortgesetzten Begehung von Geldfälschungen zusammengeschlossen hat.

Das eine Jahr Unterschied im Mindestmaß der Freiheitsstrafen klingt nach nicht allzu viel, hat aber insbesondere hier eine große Auswirkung. Mal ganz davon abgesehen, dass es für den Verurteilten durchaus einen erheblichen Unterschied macht, ob er ein Jahr mehr oder weniger ins Gefängnis muss, ist Auswirkung Nummer 2 des Unterschieds, dass im Falle der gewerbs- oder bandenmäßigen Geldfälschung eine Strafaussetzung zur Bewährung nur noch dann überhaupt in Betracht kommt, wenn das gesetzlich vorgesehene Mindestmaß an Strafe verhängt wird. Wird jemand zu mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ist eine Bewährung nicht mehr möglich. Man muss ins Gefängnis.

Ist auch eine geringere Strafe im Falle einer Geldfälschung möglich?

Ja. Das Gesetz erkennt für die Geldfälschung sogenannte minder schwere Fälle an. Und für die gibt es eine geringere Strafe. Hier droht „nur“ noch eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bzw. wenn man gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied handelt eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren.

Zu erklären, wann ein solcher minder schwerer Fall vorliegt, ist aber schwierig. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass es keine pauschale Antwort auf diese Frage gibt. Wann ein minder schwerer Fall einer Geldfälschung vorliegen kann, ist nicht an feste Kriterien gebunden, sondern absolut abhängig vom einzelnen Fall und allen Umständen rund um die Tat.

Stark vereinfacht ausgedrückt kann man sagen: Wenn das Gericht zum Ergebnis kommt, dass die normalerweise vorgesehene Strafe im konkreten Fall unbillig, zu hart, erscheint, dann kann es gegebenenfalls von einem minder schweren Fall ausgehen – und den entsprechend reduzierten Strafrahmen ansetzen bei der Festsetzung der genauen Strafe.

Es zeigt sich also: Die Entscheidung, ob sich jemand strafbar gemacht hat und auch wie hoch die drohende Strafe ist, hängt von vielen Feinheiten und Details ab, die es zu erkennen gilt. Wenden Sie sich daher bei Erhalt einer Vorladung mit dem Vorwurf der Geldfälschung am besten an einen spezialisierten Strafverteidiger, der solche Details erkennen kann.


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