Wie hoch sind die Abfindungen in großen Konzernen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Kann man die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung voraussagen? Gibt es eine Regel, an der man sich orientieren kann? Was gilt bei großen Konzernen? Sind die großzügiger? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Grundsätzlich gilt: Die Abfindung ist regelmäßig reine Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – auch wenn es oft gerichtlichen Haussätze gibt, meist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Abgesehen von Sozialplanabfindungen und einigen anderen Ausnahmefällen ist die Abfindung immer eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers: Im Grunde zahlt der Arbeitgeber die Abfindung, weil er damit Folgen abwenden will, die für ihn noch teurer werden könnten.

Was gilt bei großen Arbeitgebern? Gibt es dort Besonderheiten?

Grundsätzlich nicht, auch hier gilt, dass die Höhe der Abfindung von den Chancen der Kündigungsschutzklage abhängt und vom individuellen finanziellen Risiko, das der Arbeitgeber trägt, falls eine Einigung ausbleibt und der gekündigte Mitarbeiter die Klage gewinnt.

Aber: Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung eines großen Unternehmens, für die ein Sozialplan gilt, ist der Arbeitnehmer regelmäßig in einer bequemeren Verhandlungsposition, aus der es sich leichter um eine höhere Abfindung pokern lässt.

Regelmäßig gilt nämlich bei Sozialplanabfindungen, dass Arbeitnehmer auf die dort vereinbarte Abfindung grundsätzlich einen Anspruch haben; beauftragt der Arbeitnehmer einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine höhere Summe zu verhandeln und/oder Kündigungsschutzklage einzureichen, fällt der Arbeitnehmer regelmäßig auf die im Sozialplan festgelegte Summe zurück, auch wenn man sich nicht mit dem Arbeitgeber einigen kann.

Wie sind Aussichten auf eine Abfindung bei kleineren Unternehmen?

Grundsätzlich gelten auch hier dieselben „Spielregeln“: Die Höhe der Abfindung hängt regelmäßig davon ab, wie viel es dem Arbeitgeber wert ist, Risiken im Zusammenhang mit der Kündigungsschutzklage abzuwenden.

Aber: Auf der einen Seite ist die Verhandlungsposition etwas riskanter, weil es dort keinen Sozialplan gibt, der den Arbeitnehmer weich fallen lässt. Auf der anderen Seite kann man in Kündigungsschutzprozessen auf kleinere Arbeitgeber einen größeren Druck aufbauen, was im Endeffekt zu einer höheren Abfindung führen kann.

Denn: Für kleinere Unternehmen ist das Risiko, einen gekündigten Mitarbeiter wieder aufzunehmen, oft größer als für große Konzerne. Einem kleinen Unternehmen bereitet es meist ungleich größere Schwierigkeiten, beispielsweise ein ganzes Bruttojahresgehalt auszuzahlen, falls der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hat. Um solche – manchmal existenzbedrohenden – Risiken auszuschließen, greifen kleinere Unternehmen mitunter tiefer in die Tasche als ein Großkonzern, den ein verloren gegangener Prozess kaum aus der Bahn wirft.

Voraussetzung für eine hohe Abfindung ist im Fall einer betriebsbedingten Kündigung – wie bei jeder anderen Kündigung regelmäßig auch –, dass der Arbeitnehmer fristgerecht innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht!

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