Wie komme ich aus der Abofalle (hier: helpbox24) raus?
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Wenn Sie in eine Abofalle geraten sind und monatliche Zahlungsaufforderungen erhalten, obwohl Sie keinen Vertrag geschlossen oder die Ware zurückgesandt haben, zögern Sie nicht lange. Suchen Sie sich Hilfe bei einem/r Anwalt/Anwältin. Leider passiert es immer wieder, dass unseriöse Anbieter mit vermeintlichen Angeboten locken oder per Telefon anrufen. Rufen Sie mich einfach unter der Telefonnummer 02504/3095 an und nutzen Sie meine kostenlose Erstauskunft.
Möchten Sie die Sache selbst in die Hand nehmen, sollten Sie zunächst von Ihrem möglichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und hilfsweise die Kündigung aussprechen. Aber Achtung – bei korrekter Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Es ist also schnelles Handeln gefragt. Eine Kündigung sollte stets mit Nachweis, also beispielsweise per Einwurf-Einschreiben, versandt werden. So kann man die Absendung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beweisen. Widersprechen Sie der gegen Sie geltend gemachten Forderung und ignorieren Sie die Schreiben nicht. In der Vergangenheit haben sich solche Anbieter als sehr hartnäckig erwiesen.
Kürzlich kam ein Mandant mit einem Inkassoschreiben zu mir. Ihm wurde telefonisch eine Probelieferung der Firma helpbox24 über Pflegehilfsmittel aufgedrängt. Schlussendlich stellte sich die Lieferung als Abo heraus und er bekam monatlich Pflegehilfsmittel, die er nicht benötigte. Obwohl er die Pakete jedes Mal zurücksandte, schickte ihm die Firma helpbox24 weiterhin monatliche Lieferungen und Rechnungen über 104,64 €. Erst durch meine Tätigkeit wurde der vermeintliche Vertrag storniert und ein Verzicht auf sämtliche Forderungen gegen meinen Mandanten erklärt.
Gerne stehe ich auch Ihnen zur Seite und regele die Angelegenheit für Sie. Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung. Bevor für Sie Kosten entstehen, teile ich Ihnen diese vorher mit. Häufig sind die Beträge bei den Abofallen so gewählt, dass eine anwaltliche Vertretung teuer scheint. Lassen Sie sich davon nicht von Ihrem Recht abbringen und erkundigen Sie sich zunächst – gerne bei mir.
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