Wie komme ich aus einer Bürgschaft heraus? Und wann ist eine Bürgschaft beendet?

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1. Einführung 

Die Bürgschaft ist ein in § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregeltes Sicherungsmittel, bei dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. 

Die Übernahme einer Bürgschaft birgt jedoch erhebliche Risiken, da sie den Bürgen im Falle des Zahlungsausfalls des Hauptschuldners zur Zahlung verpflichtet. 

Ziel einer Aufhebung oder Beendigung der Bürgschaft ist es daher, den Bürgen von dieser Haftung zu befreien und seine finanzielle Freiheit wiederherzustellen.

2. Die Bestellung einer Bürgschaft und die Voraussetzungen für eine Entstehung 

Die Bestellung einer Bürgschaft erfordert einen Bürgschaftsvertrag, der gemäß § 766 BGB der Schriftform bedarf. 

Für die Gültigkeit der Bürgschaft ist es zudem erforderlich, dass der Bürge die Bürgschaftserklärung eigenhändig unterschreibt. 

Eine Bürgschaft kann nur für eine bestehende, künftige oder bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. 

Die Bürgschaftsübernahme setzt die Geschäftsfähigkeit des Bürgen voraus und kann unter Umständen der Zustimmung des Ehepartners bedürfen, insbesondere wenn es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt.

Die Bürgschaft stellt eine akzessorische Kreditsicherheit dar, das heißt, sie ist vom Bestand und der Höhe der Hauptverbindlichkeit abhängig. 


3. Dauer und Rechtsfolgen einer Bürgschaft

Die Dauer einer Bürgschaft ist grundsätzlich an die Hauptverbindlichkeit gebunden (strenge Akzessorietät). 

Sie endet mit deren Erledigung, kann aber auch durch Zeitablauf oder Kündigung beendet werden. 

Die Rechtsfolgen einer Bürgschaft sind weitreichend: Der Bürge haftet für die Verbindlichkeit des Hauptschuldners und kann vom Gläubiger in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner nicht leistet. Dies kann bis zur Vollstreckung in das Vermögen des Bürgen führen. Der Bürge haftet hierbei mit seinem gesamten Vermögen.


4. Aufhebung und Beendigung einer Bürgschaft

Die Beendigung einer Bürgschaft kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  1. Erfüllung der Hauptverbindlichkeit: Mit der Erfüllung der Verbindlichkeit durch den Hauptschuldner wird die Bürgschaft hinfällig.
  2. Aufhebungsvertrag: Bürge und Gläubiger können einen Aufhebungsvertrag schließen, der die Bürgschaft beendet.
  3. Kündigung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bürge die Bürgschaft kündigen, insbesondere bei einer unbefristeten Bürgschaft.
  4. Inanspruchnahme des Bürgen: Hat der Bürge die Verbindlichkeit beglichen, geht die Forderung auf ihn über, und die Bürgschaft endet.
  5. Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ändern sich die Umstände, die zur Übernahme der Bürgschaft geführt haben, grundlegend, kann dies zur Aufhebung der Bürgschaft führen.

Das Vorgehen bei der Aufhebung einer Bürgschaft erfordert in der Regel eine Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger. 

Bei der Kündigung muss der Bürge die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen einhalten. 

Die Inanspruchnahme und der damit verbundene Forderungsübergang müssen dokumentiert werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.


5. Fazit

Die Aufhebung oder Beendigung einer Bürgschaft ist ein wichtiger Schritt zur Wiedererlangung der finanziellen Unabhängigkeit des Bürgen. 

Es ist ratsam, sich vor der Übernahme einer Bürgschaft umfassend über die damit verbundenen Pflichten und Risiken zu informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Die Beendigung einer Bürgschaft sollte stets sorgfältig dokumentiert werden, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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