Wie Sie am besten gegen die Eigenbedarfskündigung vorgehen (Tipps für Mieter)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Bevor der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung freiwillig aus seiner Wohnung auszieht, lohnt es sich, nachzuprüfen, ob der Vermieter dazu überhaupt berechtigt ist. Oft fehlt es am Eigenbedarf, oder die Kündigung scheitert an Formalien. Der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck sagt, woran Eigenbedarfskündigungen scheitern und wie sich Mieter dagegen effektiv wehren:


Häufig lässt sich die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ausschließen, bevor es darum geht, ob der Vermieter Eigenbedarf hat, oder nicht. Enthält das Kündigungsschreiben beispielsweise keine Begründung des Eigenbedarfs, ist die Kündigung allein deshalb unwirksam. Allerdings darf der Vermieter dann ein neues, begründetes, Kündigungsschreiben verwenden.


Nicht „heilbar“ ist dagegen ein anderes, ebenfalls oft vorkommendes Ausschlusskriterium. Viele Mietverträge schließen die Eigenbedarfskündigung aus, etwa wenn das Recht auf ordentliche Kündigung auf bestimmte, im Vertrag genannte Fälle beschränkt ist. Ist dort der Eigenbedarf nicht genannt, darf der Vermieter seine Kündigung darauf nicht stützen. Nicht selten sind zudem Sperrzeiten für die Eigenbedarfskündigung vereinbart.


Fachanwaltstipps für Mieter: Geben Sie nach einer Eigenbedarfskündigung nicht gleich auf. Lassen Sie deren Wirksamkeit immer anwaltlich prüfen. Unter Umständen ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Dann genügt meist ein Anwaltsschreiben, um den Vermieter davon zu überzeugen, dass Sie berechtigterweise in Ihrer Wohnung bleiben können.


Warten Sie nach einer Eigenbedarfskündigung nicht zu lange damit, anwaltlichen Rat einzuholen. Rufen Sie am besten gleich nach der Kündigung bei einem spezialisierten Mietrechtsexperten an. Bei mir erhalten Sie im Fall einer Kündigung einen kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstberatungstermin. Dort besprechen wir:


  • Die Möglichkeiten einer Abwehr Ihrer Eigenbedarfskündigung.
  • Klärung des Risikos, das von der Kündigung für Sie ausgeht.
  • Überblick über die Kosten, die Ihnen entstehen könnten.
  • Klärung der Erfolgsaussichten.


Dazu erhalten Sie von mit eine E-Mail mit entsprechenden Informationen. Unter Umständen sichert bereits dies Ihre Wohnung dauerhaft oder zumindest für eine Übergangszeit, ohne dass Sie einen teuren Prozess geführt haben müssen.


Haben Sie eine (Eigenbedarfs-)Kündigung erhalten? Droht Ihnen die Kündigung Ihrer Mietwohnung? Haben Sie Fragen zu Ihren Mietvertragsklauseln? 


Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.


Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.


Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


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