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Wie Sie Ihre Kontopfändungen nach der Restschuldbefreiung beseitigen können

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Restschuldbefreiung erhalten, aber immer noch belastet durch Kontopfändungen? Viele Schuldner sind überrascht, wenn nach der Erteilung der Restschuldbefreiung ihr Konto weiterhin gepfändet bleibt. Dieser Zustand kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen, die eigentlich nach der Restschuldbefreiung beendet sein sollten. In diesen Fällen bietet die Vollstreckungsabwehrklage einen wirksamen Weg, um die Pfändung aufzuheben und wieder uneingeschränkt auf Ihr Konto zugreifen zu können.


1. Die Rechtslage: Was passiert bei einer Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung?

Die Erteilung der Restschuldbefreiung entlastet Schuldner grundsätzlich von ihren Schulden, aber Pfändungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen sind, bleiben zunächst bestehen. Damit diese Pfändungen aufgehoben werden, muss entweder eine Rücknahme der Pfändung durch den Gläubiger oder eine gerichtliche Klärung erfolgen – und zwar durch die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO.

Diese Klage ermöglicht es Ihnen, Einwendungen gegen die Pfändung zu erheben, die aufgrund der Restschuldbefreiung entstanden sind. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. September 2008 (IX ZB 205/06) bestätigt diese Vorgehensweise eindeutig.


2. Wann ist eine Vollstreckungsabwehrklage sinnvoll?

Wenn Sie trotz Restschuldbefreiung noch immer mit einer Kontopfändung konfrontiert sind, sollten Sie im ersten Schritt den Gläubiger auffordern, die Kontopfändung freiwillig zurück zu nehmen. Hierzu finden Sie am Ende des Beitrags ein Musterschreiben. Wenn der Gläubiger die Kontopfändung nicht zurücknimmt, ist die Vollstreckungsabwehrklage der geeignete rechtliche Weg. Besonders wichtig ist dieser Schritt, wenn:

  • Ihr Konto aufgrund einer Pfändung blockiert ist, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens veranlasst wurde.
  • Sie die Restschuldbefreiung bereits erhalten haben, die Pfändung jedoch weiterhin gültig ist und vom Gläubiger nicht freiwillig zurück genommen wird.

Ohne die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage bleibt die Pfändung sonst bestehen, und Sie können nicht uneingeschränkt auf Ihre Gelder zugreifen.


3. Wie können Sie Ihre Kontopfändung aufheben lassen?

Um Ihre Kontopfändung erfolgreich aufzuheben, sind folgende Schritte notwendig:

  • Fordern Sie den Gläubiger mit dem nachfolgenden Musterschreiben unter Hinweis auf den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung auf, die Kontopfändung freiwillig innerhalb von 2 Wochen zurück zu nehmen.
  • Sichern Sie die wesentlichen Unterlagen, die für die Klage erforderlich sind (siehe unten).
  • Wenn der Gläubiger auf Ihre Aufforderung nicht reagiert, beauftragen Sie einen Anwalt, der Sie bei der Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage unterstützt.
  • Der Anwalt wird die Klage beim zuständigen Gericht einreichen und dafür sorgen, dass die Pfändung für unzulässig erklärt wird.

4. Warum sollten Sie mich mit Ihrer Vollstreckungsabwehrklage beauftragen?

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Rechten nach der Erteilung der Restschuldbefreiung. Mit meiner Unterstützung wird sichergestellt, dass die Klage korrekt eingereicht wird und Sie schnellstmöglich wieder Zugriff auf Ihr Konto haben.

Eine erfolgreiche Klage kann nicht nur Ihre Pfändung aufheben, sondern auch weiteren finanziellen Schaden verhindern, der durch die fortgesetzte Pfändung entstehen könnte.


5. Welche Unterlagen benötigen Sie für die Klage?

Um die Vollstreckungsabwehrklage erfolgreich zu erheben, sollten folgende Dokumente vorliegen:

  • eine Übersicht Ihrer Bank über die aktiven Kontopfändungen
  • Ihr Aufforderungsschreiben zur Rücknahme der Kontopfändung
  • Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen ist

Sollte Ihnen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vorliegen, kann ich diesen für Sie beim Vollstreckungsgericht anfordern.

Fazit

Die Vollstreckungsabwehrklage ist der einzige Weg, um nach einer erteilten Restschuldbefreiung bestehende Pfändungen zu beseitigen, die von den Gläubigern nicht freiwillig zurück genommen werden. Ich stehe Ihnen als erfahrener Fachanwalt zur Seite und unterstütze Sie dabei, Ihre finanzielle Freiheit wiederzuerlangen. Kontaktieren Sie mich für eine Beratung!

Mit diesem Musterschreiben fordern Sie den Gläubiger zunächst rechtssicher auf, die Kontopfändung freiwillig zurück zu nehmen:


[Ihr Name]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

[Datum]

An
[Name des Gläubigers]
[Anschrift des Gläubigers]

Betreff:
Aufforderung zur Rücknahme der Kontopfändung nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass mir durch Beschluss des [Gericht] vom [Datum der Restschuldbefreiung] die Restschuldbefreiung im Rahmen meines Insolvenzverfahrens erteilt wurde. Eine Kopie des Beschlusses über die Erteilung der Restschuldbefreiung füge ich diesem Schreiben bei.

Gegen mich wurde vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kontopfändung erwirkt. Diese Pfändungsmaßnahme ist bislang gegenüber meiner Bank, der [Name der Bank], als Drittschuldnerin nicht zurückgenommen worden. Als Nachweis übersende ich die anliegende Bestätigung meiner Bank über die aktive Kontopfändung.

Da die Erteilung der Restschuldbefreiung allein nicht automatisch zur Aufhebung der Pfändung führt, fordere ich Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Drittschuldnerin schriftlich zu erklären, dass die von Ihnen bewirkte Pfändungsmaßnahme aufgehoben wird. Ich bitte Sie, mir diese Erklärung als Nachweis ebenfalls zu übermitteln.

Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich den Anspruch auf Aufhebung der Pfändungsmaßnahme gerichtlich durchsetzen und die entsprechenden Schritte einleiten, um die Kosten des Verfahrens Ihnen aufzuerlegen.

Ich bitte Sie daher um eine kurzfristige Rückmeldung. Eine formlose Rücknahmeerklärung per E-Mail oder Fax wäre ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Anlagen: 
1. Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung
2. Bestätigung meiner Bank über die aktive Kontopfändung 


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