Veröffentlicht von:

Hilfe bei Kontopfändungen durch das Pfändungsschutzkonto

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Das Pfändungsschutzkonto (Abkürzung: P-Konto) hat den bisherigen Pfändungsschutz bei Kontopfändungen abgelöst und stellt die einzige Möglichkeit dar, einen Schutz für das Existenzminimum zu erhalten.

Der Schutz durch das Pfändungsschutzkonto tritt nicht automatisch nach einer Kontopfändung ein. Der Schutz muss durch den Kontoinhaber erst aktiviert werden. Der Schutz wird dadurch eingerichtet, dass bei der Bank ein Antrag auf Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto gestellt wird. Dieser Umwandlungsanspruch ist gesetzlich in § 850k ZPO geregelt und kann nicht verweigert werden. Der Schutz kann selbstverständlich nur für ein Konto und nur für ein Einzelkonto eingerichtet werden. Die Bank oder Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet den Schutz innerhalb von 4 Werktagen nach dem Umwandlungsantrag des Kunden einzurichten.

Nach der Einrichtung nur Basisschutz

Nach der Einrichtung des Pfändungsschutzkontos besteht nur ein Basisschutz. Das Pfändungsschutzkonto biete zunächst nur einen Grundfreibetrag, der sich an der Höhe des Pfändungsfreibetrages nach der Lohnpfändungstabelle (Anhang zu § 850c ZPO) richtet und derzeit 1.073,88 EUR beträgt.

Anders als bei einer Lohn- und Gehaltspfändung handelt es sich bei dem Pfändungsschutzkonto um einen starren Freibetrag, der nicht automatisch angepasst wird. Der Grundfreibetrag schützt Gutschriften auf dem Pfändungsschutzkonto für den Zeitraum von einem Monat. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Gutschrift aus Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Sozialleistungen, Einzahlungen oder Erlösen aus einer selbständigen Tätigkeit resultiert.

Höherer Freibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung

Der Grundfreibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto kann mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Nur wenn der kontoführenden Bank oder Sparkasse eine P-Konto Bescheinigung vorgelegt wird, ist diese gemäß § 850k Abs. 5 ZPO verpflichtet einen weiteren Freibetrag einzuräumen.

Mit einer P-Konto Bescheinigung kann ein weiterer Freibetrag bescheinigt werden, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen (z. B. für den Ehegatten oder Kinder), Sozialleistungen für weitere Personen auf das Konto gezahlt werden (z. B. Arbeitslosengeld 2 oder Kindergeld) oder laufenden Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens gezahlt werden.

Die P-Konto Bescheinigung kann von staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder vom Arbeitgeber ausgestellt werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Max Postulka hat sich seit der Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2012 darauf spezialisiert bundesweit über einen Online-Service die schnelle und unkomplizierte Erstellung einer P-Konto Bescheinigung über die Website https://p-konto.de anzubieten.

Schnelles Handeln ist nach einer Kontopfändung erforderlich

Nach einer Kontopfändung besteht die Möglichkeit das gepfändete Konto in ein pfändungssicheres P-Konto umzuwandeln innerhalb von vier Wochen. Wird das Konto innerhalb der 4-Wochen-Frist nicht in ein P-Konto umgewandelt, wird das gesamte Guthaben gleich aus welcher Herkunft an den pfändenden Gläubiger überwiesen. Bis zur Umwandlung des Kontos, bzw. bis zum Ablauf der 4-Wochen-Frist wird das gesamte Guthaben gesperrt. Es sind dann keine Überweisungen oder Bargeldabhebungen möglich. Hierdurch drohen Rücklastschriften und weitere Kosten durch den Eintritt eines Zahlungsverzuges.

Handlungsempfehlung

Wenn Sie von einer Kontopfändung bedroht oder bereits betroffen sind, müssen Sie Ihr Konto so schnell wie möglich in ein P-Konto umwandeln lassen. Hierfür müssen Sie zunächst nur bei Ihrer Bank beantragen, dass Ihr bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Sie erhalten dann bis zur Höhe von 1.073,88 EUR einen Schutz vor Kontopfändungen. Um diesen Schutz zu erhöhen benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung müssen Sie dann nur noch Ihrer Bank vorlegen und erhalten dann den bescheinigten weiteren Pfändungsschutz.

Diese Informationen werden Ihnen von der Rechtsanwaltskanzlei Max Postulka zur Verfügung gestellt. Rechtsanwalt Max Postulka hat sich darauf spezialisiert, bundesweit Mandanten zu helfen, die von einer Kontopfändung bedroht sind. Den Online-Service zur Erstellung einer P-Konto Bescheinigung finden Sie unter https://p-konto.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Max Postulka

Beiträge zum Thema