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Wie sieht eine Zwangsvollstreckung in Polen aus ? Was kann der Gerichtsvollzieher ?

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Die Zwangsvollstreckung in jedem EU-Land hat seine eigenen Regeln. In diesem Rechtstipp stelle ich Ihnen den Ablauf einer Zwangsvollstreckung in Polen vor. Als polnischer Anwalt betreue ich sehr viele deutschsprachige Kunden, die einen Schuldner in Polen haben und von denen sie gerne ihr Geld wiederbekommen würden.

Als Erstes braucht man aber natürlich einen Rechtstitel. In Zeiten der EU können Sie diesen Rechtstitel meistens in Ihrem Heimatland erwirken. Ob EU-Zahlungsbefehl, Mahnbescheid, Versäumnisurteil oder Prozessurteil – jeder Rechtstitel eignet sich zur Zwangsvollstreckung in Polen. Man muss aber manchmal gewisse Bedingungen erfüllen, damit man in Polen vollstrecken kann. Meistens ist es der Erhalt einer speziellen Bescheinigung, die den Rechtstitel als EU-Vollstreckungstitel bescheinigt. Diese Bescheinigung erhalten Sie von dem Gericht, das den Rechtstitel ausgestellt hat. Die Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 805/2004 – Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen. Wenn der Rechtstitel über keine unbestrittene Forderung entscheidet, dann muss man eine Bescheinigung beantragen, die durch die Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen geregelt ist. Diese erhalten Sie auch bei dem Gericht, das den Rechtstitel herausgegeben hat.

Sind die Rechtstitel vorhanden, so kann man den weiteren Schritt wagen und die Zwangsvollstreckung in Polen einleiten. Hierfür rate ich, einen Rechtsanwalt in Polen zu beantragen, der die polnische Zwangsvollstreckung und die Prozedur kennt. Ein Versuch, alleine die Zwangsvollstreckung einzuleiten, kann damit enden, dass man den Schuldner vorwarnt. Nichts ist besser, als eine Zwangsvollstreckung ohne Vorwarnung. Der Schuldner hat damit keine Zeit, sein Vermögen zu verstecken oder zu veräußern.

Wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet, wird die immer durch den Gerichtsvollzieher geleitet, der mit dem Rechtsanwalt des Gläubigers zusammenarbeitet. Was kann der Gerichtsvollzieher in Polen? Viel mehr als in Deutschland! Der Gerichtsvollzieher in Polen hat Zugang zu einem speziellen System, das ihm erlaubt, die Bankkonten des Schuldners nach seiner Steuernummer oder PESEL (Statistiknummer) zu finden und zu pfänden. Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher Zugang zum Immobiliensystem in ganz Polen. Somit kann er einsehen, ob der Schuldner eine Grundbuchimmobilie in Polen besitzt. Er kann sich auch Informationen vom Finanzamt holen sowie auch die Geschichte der Bankkonten und alle Rechtsgeschäfte des Schuldners aus den letzten 5 Jahren. So bleibt kein Verkauf und keine Schenkung verborgen. Um das Vermögen des Schuldners ausfindig zu machen muss man somit wissen, was man beim Gerichtsvollzieher alles beantragen kann. Eine Zusammenarbeit und der Informationsfluss sind somit sehr wichtig.

Natürlich sind nicht alle Zwangsvollstreckungen in Polen erfolgreich. Es gibt viele Schuldner, bei denen Sie nicht der erste Gläubiger sind. Die Chancen auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung können manchmal sehr niedrig sein.

Wenn es um die Kosten einer Zwangsvollstreckung in Polen geht, dann ist das Anwaltshonorar nach dem Streitwert zu bestimmen. In Polen gibt es leider keine bindende Anwaltshonorarvergütung. Aufgrund dessen wird das Honorar frei verhandelt. Das Honorar wird nur zum Teil mitvollstreckt.

Der Gerichtsvollzieher fordert immer am Anfang eine Anzahlung bezüglich seiner Kosten. Diese beträgt nicht mehr als 75 Euro. Findet er eine Immobilie oder Anteile an einer Gesellschaft, so muss er einen Gutachter berufen, der den Wert einschätzt. Hier wird der Gläubiger verpflichtet, eine erneute Anzahlung zu machen. Diese beträgt meistens max. 500 Euro. Diese Kosten werden jedoch in 100 % mitvollstreckt.

Sollte Geld beim Schuldner vorhanden sein, so rechnet sich der Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeiten 8 oder 15 % Kosten an. Die Gerichtsvollzieherkosten werden zu 100 % durch den Schuldner bezahlt. Der Gläubiger ist zur Zahlung dieser Kosten nicht verpflichtet und erhält auch bei erfolgreicher Zwangsvollstreckung 100 % seiner Forderung.

Sollten Sie Fragen haben, so stehe ich Ihnen zum Thema Zwangsvollstreckung in Polen als polnischer Rechtsanwalt zur Verfügung.



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