Unfall mit dem Auto, Motorrad, Roller, Mofa ,Fahrrad, Rennrad, E-Bike oder Scooter. Was tun?

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Statistisch gesehen erleidet fast jeder Verkehrsteilnehmer sei es mit dem Auto, dem E-Bike, dem Fahrrad oder aber als Fußgänger in seinem Leben einmal einen Verkehrsunfall. Die Betroffenen befinden sich dann in einer Ausnahmesituation, sind verunsichert und wissen häufig nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Im Folgenden sollen einige wichtige Fragen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall beantwortet werden.


Bin ich verpflichtet nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufen?

Nein, eine Pflicht nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu verständigen gibt es nicht. Die Polizei entscheidet auch nicht, wer den Unfall verschuldet hat. Die Polizei hinzuzuziehen ist aber in der Regel sinnvoll, denn die Polizei fertigt einen Unfallbericht an, dem wichtige Daten (z.B. Unfallgegner, Kennzeichen des Unfallgegners und Zeugen) für die anschließende Unfallregulierung entnommen werden können. Gibt es Verletzte, sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden.

 

Muss ich einen Verkehrsunfall der eigenen Versicherung melden?

Ja, gem. § 7 Abs. 2 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) ist der Versicherungsnehmer verpflichtet seiner Haftpflichtversicherung einen Unfall/Schaden zu melden und innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Schwere Verletzungen und der Tod eines Unfallbeteiligten müssen sogar noch schneller gemeldet werden.

Für den Unfallverursacher ist die Unfallmeldung besonders wichtig, denn bei unterlassener Unfallmeldung kann der Versicherungsschutz entfallen. Die Versicherung kümmert sich dann auch um das weitere Vorgehen. Schuldeingeständnisse am Unfallort sollten vermieden werden.

Auch der Unfallgeschädigte sollte den Unfall der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Darüber hinaus sollte frühzeitig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kontaktiert werden um sicher zu gehen, dass der Unfallgegner den Unfall nicht verschweigt.

 

Wie läuft die Unfallregulierung ab?

Wenn der Unfallgeschädigte den Unfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet hat, müssen die eigenen Schäden dort zur Regulierung angemeldet werden. Die Versicherung wird anschließend entscheiden ob und in welcher Höhe die Schäden ersetzt werden.

 

Welche Schäden muss die gegnerische Versicherung erstatten?

Der Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung sind grds. Verpflichtet, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Als mögliche Schadenpositionen kommen z.B. die hinlänglich bekannten Abschleppkosten, Kosten für ein Sachverständigengutachten, Reparaturkosten und Mietwagenkosten in Betracht. Es gibt aber auch weniger bekannte Schadenpositionen wie die allgemeine Unkostenpauschale, An- und Abmeldekosten bei einer Neuanschaffung nach Totalschaden oder ein angemessener Nutzungsausfall, wenn auf einen Mietwagen verzichtet wird. Insbesondere bei einem Personenschaden können weitere teilweise sehr hohe Schäden wie Schmerzensgeld, Verdienstausfälle oder auch ein sogenannter Haushaltsführungsschaden zu ersetzen sein.

 

Ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen?

Der Unfallgeschädigte sollte (am besten möglichst frühzeitig) einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Der Rechtsanwalt kann offene Fragen beantworten, notwendige Schritte einleiten und die gesamte Unfallregulierung übernehmen. Der Unfallgeschädigte kann sich hierbei stets seinen Anwalt selbst aussuchen. Rechtsschutzversicherer oder mit der Unfallregulierung beschäftigte Dienstleister können unverbindliche  Empfehlungen aussprechen. Da es viele unbekannte Schadenpositionen gibt und ein Geschädigter in der Regel auch nicht weiß, ob in welcher Höhe einzelne Schadenpositionen zu ersetzen sind, lohnt es für den Geschädigten in jedem Fall, einen Anwalt Hinzuzuziehen.

Was viele Geschädigte nicht wissen ist, dass auch die Rechtsanwaltskosten von dem Unfallverursacher zu erstatten sind.

 

Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht


(Der Autor ist in Gütersloh als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und im Medizinrecht und bundesweit insbesondere im Personenschadenrecht nach Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler tätig).

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/strasse-zerbrochen-draussen-fahrzeug-4048602/


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