Wieder Anlagebetrug mit Festgeldanlagen? BaFin warnt vor Internetauftritt spareinlagen24.com! Geld zurück!

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 09.03.2023 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Webseite  spareinlagen24.com keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) haben. Ferner wird auf der Webseite behauptet, spareinlagen24.com sei eine Marke der Intesa Sanpaolo SpA, Mailand, Italien. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsdiebstahl.

Auf der Website www.spareinlagen24.com werden verschiedene angebliche Geldanlagen angeboten, unter anderem Festgeldanlagen, Investmentprodukte und Baufinanzierungen.

Spareinlagen24 beschreibt sich auf seiner Website www.spareinlagen24.com als ein "globales Finanzberatungsunternehmen" dar, dass sich "auf Finanzprodukte und Investmentprodukte sowie Baufinanzierungen" spezialisiert haben soll.

Kein Zusammenhang zur Intesa Sanpaolo SpA, Mailand - Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte laut BaFin

Die BaFin stellt klar, dass kein Zusammenhang zur Intesa Sanpaolo SpA, Mailand, besteht. Es handelt sich laut BaFin vielmehr um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte.

Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass Spareinlagen24 unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie Spareinlagen24, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. 

Spareinlagen24 besitzt keine gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt“.

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Handeln Unternehmen ohne die von der BaFin notwendige Erlaubnis sollte dies genau hinterfragt werden.

Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Identitätsdiebstahl ist für Anleger nicht leicht zu erkennen

Die Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: Spareinlagen24 gibt unter "Verwaltung" die Andresse „Friedrichstraße 171, 10117 Berlin“ an. Hier gibt es u.a. lediglich virtuelle Mietbüros bzw. Coworking Spaces. Ein "globales Finanzberatungsunternehmen" findet sich hier nicht. Möglicherweise handelt es sich lediglich um eine Scheinadresse.

Aktuelle Betrugsmasche anderer Zinsplattformen

Wir haben letztens schon vor der Betrugsmasche von Sparkasa und der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB vorgenommen hat und vor der die BaFin bereits gewarnt hatte. Die Kanzlei plan C ist hier bereits von einigen geschädigten Anlegern der Mono Bank beauftragt, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.

Lesen Sie hierzu auch:

Anlagebetrug durch Sparkasa/sparkasa.net/org! Identitätsdiebstahl zu Lasten der DeTe Finanz GmbH – Stiftung Warentest und BaFin warnen! Geld zurück?

Verdacht auf Anlagebetrug! Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB: BaFin warnt vor der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono

Zudem erinnern die Portale sparkasa.net/org und mono-im auch an die unseriösen Portale Verzinst.com und Zinsgurus.com, vor denen die Stiftung Warentest auch bereits gewarnt hatte. 

Ebenfalls vertreten wir Anleger der SparAllianz AG, die ihr Geld nicht zurückerhalten haben. Hier liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG vor:

SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?

Auch vertreten wir Anleger von Umbrella Capital Partners, die ihre Investition nicht ausbezahlt bekommen:

Schwierigkeiten mit Festgeldanlagen? Erfahrungen zu Umbrella Capital Partners? Stiftung Warentest warnt! Betrug?

Ausführliche Informationen zu einem Anlagebetrug bei Festgeldanlagen und Zinsanlagen finden Sie auch in unserem Artikel:

Anlagebetrug durch (Fest-) Geldanlagen über das Internet! Wie erkennt man betrügerische Zinsangebote?

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Spareinlagen24 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 

Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de






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