Wieder Hammerurteil im VW-Abgasskandal: OLG Nürnberg bestätigt erheblichen Mangel beim EA 189

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Es wird eng für den VW-Konzern!

Rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung, (noch acht Monate bis zum Ablauf) beginnen nun endlich auch die Oberlandesgerichte, den Verbrauchern im VW-Abgasskandal recht zu geben.

Grundsätzlich verhindert VW diese Art von Urteilen, kann aber nicht verhindern, dass die Oberlandesgerichte dann, wenn sie etwas zu entscheiden haben, das vermeintlich gut für VW ist, Argumente in die Urteilsbegründungen schreiben, die VW nicht hören möchte. In dem hier vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts Nürnberg (6U409/17) wurde zwar die Meinung eines Händlers bestätigt, dass die gesetzte Frist zur Nachbesserung wohl zu kurz sei, jedoch führt dies dazu, dass das Oberlandesgericht Nürnberg die jetzt noch möglichen Klagen gegen den VW-Konzern endlich ebenso wie andere Oberlandesgerichte (OLG Köln, OLG Hamm) bestätigt hat. Der sechste Zivilsenat ist der Meinung, dass allein die Tatsache, dass das Auto fahrtauglich ist, nicht ausreichend ist. Den Fahrzeughaltern ist es nicht freigestellt, die Nachbesserung durchführen zu lassen oder nicht.

Da ohne dass Software-Update die Entziehung der Betriebserlaubnis droht, ist klar, dass der Pkw zum Auslieferungszeitpunkt nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet war. Hierin liegt ein klarer erheblicher Sachmangel. Dieser ist erheblich, da eben ohne die Nachbesserung der Entzug der Betriebserlaubnis droht. Das Fahrzeug erfüllt somit einen wesentlichen Qualitätsaspekt nicht, da der Kläger mit dem Entzug der Betriebserlaubnis rechnen muss.

Dies verspricht die Möglichkeit für alle betrogenen VW-Kunden, nun endlich ihre Rechte gegen den VW-Konzern durchzusetzen und den Fahrzeugkauf rückabzuwickeln.

Die Zeit ist reif!

Die Urteile gegen die VW AG häufen sich nicht nur in Bayern. Im Grundsatz hat sich der Wind gedreht und die Gerichte haben eingesehen, dass sie die Verbraucher stärker schützen müssen. Wer jetzt nicht gegen die VW AG, egal ob mit oder ohne Software-Update, vorgeht, geht ein großes Risiko ein, seine Rechte und Chancen aufgrund der kommenden Verjährung endgültig zu verlieren.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018!

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt


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