Wieviel kostet eigentlich eine Scheidung?

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Bei einer Scheidung so wie auch sonst, wenn der Anwalt tätig wird, orientiert sich der Preis bzw. die Kosten am sogenannten Streitwert bzw. Gegenstandswert. Dieser Betrag X wird bei den Rechtsanwalts- sowie Gerichtsgebühren als Grundlage genommen.

Der Streitwert einer Scheidung besteht aus

1. dem Einkommen der Ehegatten, bzw. den letzten drei Nettomonatsgehältern beider Ehegatten zusammen vor Stellung des Scheidungsantrages. Sofern Kinder vorhanden sind, werden pro Kind pauschal hiervon 250,00 EUR abgezogen.

Bsp.: Vater verdient pro Monat 3.000,00 EUR netto, Mutter verdient 2.000,00 EUR netto. Macht 5.000,00 EUR pro Monat mal 3 = 15.000,00 EUR. Bei drei Kindern werden 3 mal 250,00 EUR abgezogen. Insgesamt sind in dem Beispiel somit 14.250,00 EUR Einkommen für die Ermittlung des Streitwertes entscheidend.

2. dem Vermögen der Ehegatten. Bei Immobilien ist daher der geschätzte Verkehrswert heranzuziehen. Hiervon werden je Ehegatten je nach Gericht 10.000-15.000 EUR sowie je Kind 5.000-7.500 EUR abgezogen. Vom verbliebenen Betrag werden 5% herausgerechnet. Diese 5% stellen nun das scheidungsrelevante Vermögen dar. Übrigens: Autos zählen hier nicht mit.

Die Summe aus 1. und 2. bildet nun den Streitwert der Scheidung.

Hinzu kommt regelmäßig auch noch der Streitwert des Versorgungsausgleichs (ca. 10% des unter 1 ermittelten Einkommens).

Im Falle einvernehmlicher Scheidungen kann man gegebenenfalls 30% des eigentlichen Streitwertes abziehen.

Das Gericht prüft grundsätzlich nie die Angaben zu Einkommen und Vermögen.

Um dann die einschlägigen Rechtsanwaltsgebühren zu erfahren, kann man den errechneten Betrag unter meinem Link „Kosten“, und dort „Rechtsanwaltsgebühren“ unter „Klage“ erfahren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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