Winex Consulting – italienische Aufsichtsbehörde CONSOB warnt: Anlagebetrug!

  • 4 Minuten Lesezeit

Von der Winex Consulting geschädigte Anleger verlangen ihr Geld zurück, weil die Auszahlung ihrer „investierten“ Beträge und erhofften Gewinne bisher nicht erfolgte und – nicht zuletzt – weil auch die italienische Aufsichtsbehörde CONSOB Anleger in jüngster Zeit vor den illegalen Geschäftsmethoden der unlauteren Trading Plattform gewarnt hat. Wer hilft Anlegern bei Anlagebetrug? Wie können geschädigte Anleger ihr Geld zurückerhalten und warum kann ihnen die Polizei nicht weiterhelfen?


Vorsicht: Die Website ist nicht seriös!

Die Website ist unseriös und bezweckt bloß, Anlagebetrug herbeizuführen! Bereits Betrogene lasen dort unter anderem folgende Versprechungen:

„Unser engagiertes Team von Support-Mitarbeitern ist bereit, Sie bei allen Ihren Bedürfnissen und Anfragen zu unterstützen... Unsere Spitzentechnologie ermöglicht es Ihnen, Ihre Geschäfte mit nur einem einzigen Mausklick zu erfassen.“

Und da die Website derart kunstvoll gestaltet ist und Anleger zudem inhaltlich vollkommen überzeugt hat, haben sie die vorgeheuchelte Seriosität nie hinterfragt und eher nicht an Anlagebetrug gedacht, als sie unmittelbar nach deren Besuch höhere Geldsummen „anlegten“. Indes ist dieses Geld nie wirklich angelegt worden. Unfassbar aber wahr: Sogar Experten sind dem Schwindel zu Opfer gefallen. Doch wer hilft betroffenen Anlegern?

Die Betreiber bleiben inkognito!

Die Betreiber von Winex Consulting verheimlichen Anlegern gekonnt die wahren Verhältnisse und ihre eigene Identität. Sie stellen etliche, gleichförmige Webseiten mit demselben kriminellen Geschäftsmodell ins Netz. Die falschen Broker aktualisieren ihre Websites permanent und ändern zudem ihre Top-Level-Domain ständig ab, denn so erreichen sie ohne größeren Aufwand, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden getäuscht werden und ihre Ermittlungen ins Leere laufen. Die Ermittlungen müssen somit von Neuem beginnen, was kostbare Zeit kostet.

Wer also ist der Betreiber von Winex Consulting? Auf der Webseite winexconsulting.com ist diesbezüglich nichts Verwertbares zu finden. Freilich wird das Unternehmen Winnex Consulting mit den Adressen Kennety Ave. 12-14, Office 305, Nicosia in Zypern und 2 Square de Meeus 35/37 im belgischen Brüssel angegeben, unter diesen sind die Macher von Winex Consulting aber nicht anzutreffen, keine Spur von ihnen, handelt es sich doch hierbei lediglich um Scheinadressen. Außerdem findet sich auch die übliche Support-E-Mail-Adresse support@winexconsulting.com und eine italienische Kontakt-Telefonnummer +390294750501 auf der Website. Die Domain winexconsulting.com wurde am 13.10.2022 bei NameCheap, Inc. registriert.

Anleger begreifen nicht schnell genug, dass es Anlagebetrug ist!

Die meisten Anleger erkennen den Anlagebetrug nicht schnell genug. Erst wenn die Täter kein Geld auszahlen, werden Anleger skeptisch. Doch dann sind die Täter oft gar nicht mehr für ihre Anleger zu erreichen! Betroffene schildern des Öfteren auch, dass sie Steuernachzahlungen geleistet oder andere Gebühren gezahlt hätten und dass trotz des jeweiligen Ausgleichs dennoch keine Auszahlung des Geldes erfolgte. Und das erfolgte einzig deshalb nicht, weil das unseriöse Geschäftsmodell der Kriminellen genau dies bezweckt: Potentielle Anleger sollen ja gerade getäuscht und ihr Geld betrogen werden! Eine Auszahlung des Geldes an die Anleger ist somit von vornherein ausgeschlossen und ein Investment lag auch zu keinem Zeitpunkt auch vor! Das gutgläubig „angelegte“ Geld der Anleger fließt stets direkt an die Anlagebetrüger!

Die CONSOB Italiens warnte Anleger unlängst: Was nützen Warnungen von Aufsichtsbehörden? 

Betrogene sind wütend, wenn sie erfahren, dass auch sie hinters Licht geführt wurden, zumal viele vor ihrem „Investment“ online recherchiert und sich ernstlich bemüht haben, einen potentiellen Anlagebetrug schon im Vorfeld zu erkennen. Und da sie nichts Auffälliges entdecken konnten, gingen diese Anleger irrig von der Seriosität ihrer geplanten „Geldanlage“ aus. Doch waren Geschädigte nur deshalb nicht fähig, auf die kriminellen Handlungen der Betrüger aufmerksam zu werden, weil letztere meist noch Monate nach dem Anlagebetrug unterm Radarschirm der Aufsichtsbehörden ihren illegalen Aktivitäten nachgehen können. Das ist so, weil die zuständigen Aufsichtsbehörden auf die Betrüger ihrerseits oft zu spät aufmerksam werden, zumal die Aufsichtsbehörden Warnlisten tatsächlich erst dann publizieren, wenn der Anlagebetrug ihnen vorher von geschädigten Anlegern mitgeteilt wurde. Spätere Anleger haben stets das Problem, rechtzeitig zu durchschauen, dass etwas illegal ist. Also nur, wenn bereits betrogene Anleger ihre negativen Erfahrungen mit den falschen Brokern öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien gegenüber anderen Nutzern zur Sprache bringen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen, geben die staatlichen Behörden ihrerseits – so auch die italienische CONSOB am 01.12.2022 – erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus! Das nützt betrogenen Anlegern freilich wenig, haben diese ihr Geld offenkundig bereits verloren.

Was tun Betroffene?

Betrugsopfer stellen meist Strafanzeige, da sie dem Irrtum unterliegen, sich so ihr Geld zurückholen zu können. Doch zielt eine Strafanzeige gerade nicht auf die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes ab, sondern vielmehr auf die Strafverfolgung und spätere Bestrafung des Täters! Betrogene Anleger müssen sich ihr Geld daher anders verschaffen. Dazu sind komplexer Sachverstand und viel Zeit für intensive Nachforschungen erforderlich. Die staatlichen Ermittlungsbehörden können Anlegern dabei meist nicht weiterhelfen. Hierzu äußerst sich Jochen Resch, Geschäftsführer der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin, wie folgt: „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere vielfältigen nationalen und internationalen Netzwerke ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und insofern gerade auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Nun können wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde.“


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Resch Rechtsanwälte GmbH

Ernst-Reuter-Platz 8

10587 Berlin

Telefon: +49 30 8859770

mail@resch-rechtsanwaelte.de

zum Kontaktformular


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jochen Resch

Beiträge zum Thema