stellarfx.io/Stellar FX: Verdacht auf Anlagebetrug – BaFin ermittelt gegen die Eudaimon Consulting LLC

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies am 06.10.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die Eudaimon Consulting LLC - Betreiberin der Handelsplattform stellarfx.io - keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. 

Auf ihrer angeblichen Trading-Plattform gibt stellarfx.io an, eine weltweit führende Online-Trading- Plattform zu sein und charakterisiert sich mit folgenden Worten:

 „Zuverlässig

Stellar FX ist ein glaubwürdiges Handelsunternehmen, das Händler auf der ganzen Welt bedient. Sie haben uns ihr Vertrauen geschenkt, und wir helfen ihnen zu wachsen. Lernen Sie, wie unsere Kunden zu handeln und werden Sie ein erfolgreicher Händler.

Ihr Erfolg ist die Priorität

Wir wollen, dass unsere Kunden bei uns bleiben. Deshalb haben wir unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen so aufgebaut, dass wir auf Ihrer Seite stehen und wollen, dass Sie gewinnbringend handeln.

Webtrader, die sicherste Plattform auf dem Markt, wird von Stellar FX bereitgestellt. Unser Team hat den Webtrader mit Ihnen im Hinterkopf entwickelt, und wir aktualisieren und verbessern ständig seine Funktionen, um Ihnen einen besseren Service zu bieten.“

Stellar FX hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin

Die Inhalte auf der Website stellarfx.io sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie Stellar FX handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Achtung: liegt eine Erlaubnis der BaFin nicht vor, ist dies ein untrügliches Zeichen für Trading- Anlage-Betrug (Scam).

Informieren Sie sich vor einer Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker geraten (siehe: Unternehmensdatenbank BaFin).

Erfahrungsberichte unserer Mandanten mit Stellarfx

Wir vertreten bereits einige Mandanten, die in die angebliche Trading-Plattform Stellar FX (stellarfx.io) investiert haben. 

Unsere Mandanten begannen das Trading zunächst mit einer kleinen Ersteinlage in Höhe von € 250,00. Mit dieser kleinen Einlage wurden bereits Gewinne erzielt, so dass unsere Mandanten überredet wurden, weitere Einzahlungen zu leisten, um höhere Gewinne zu erwirtschaften. Die vermeintlichen Gewinne waren auf ihren Trading-Konten nachzuverfolgen, tatsächlich wurde das Trading aber lediglich anhand von Computersimulationsprogrammen vorgetäuscht. Für unsere Mandanten sah die Trading-Plattform zunächst echt und seriös aus.

Meist verlangten die Berater von unseren Mandanten, ihnen über eine Fernwartungssoftware wie Anydesk oder TeamViewer Zugriff auf ihre Computer lassen, angeblich um ihnen bei den Transfers behilflich zu sein. Durch einen AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriff entsteht jedoch ein großes Sicherheitsrisiko für die Anleger. Den Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht damit ein zusätzlicher Schaden durch Identitätsdiebstahl.

Lesen Sie hierzu auch: Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl

Schlechte Erfahrungen mit Stellarfx Broker zahlt nicht aus

Unsere Mandanten berichten uns, dass - als es um eine Auszahlung ihrer Gewinne ging - eine Auszahlung entweder abgelehnt oder als Bedingung für die Auszahlung eine „Steuer“, ein „Liquiditätsnachweis“, eine „Kaution“ oder eine sonstige Gebühr gefordert wurde. Kein einziger unserer Mandanten erhielt eine Auszahlung von Stellar FX, selbst wenn sie der Forderung nachkamen und zahlten. 

Daher wandten sich die Geschädigten von Stellar FX an einen auf Anwalt für Trading-Betrug, um ihr Geld von Stellar FX zurückzuerhalten.

Stellar FX: Dringender Verdacht auf Trading-Anlage-Betrug 

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, die Trading-Betrugs-Opfer berät, hat sich die Handelsplattform stellarfx.io näher angesehen: „Es spricht einiges dafür, dass Stellar FX ein betrügerischer Broker ist. Im Impressum ist als Geschäftsadresse „First floor, First St Vincent Bank Ltd Building, James Street Kingstown, St. Vincent and the Grenadines“ angegeben. Diese Anschrift ist uns schon als Briefkastenadresse für betrügerische Offshore-Brokerin der Karibik bekannt. Die Finanzbehörde von St. Vincent und den Grenadinen reguliert oder überwacht Forex-Broker nicht, so dass die dort registrierten Broker nicht verpflichtet sind, etablierte Finanzregeln und -praktiken zu befolgen. Außerdem ist in diesen Ländern die Gründung anonymer internationaler Unternehmen erlaubt, die nicht verpflichtet sind, Zugang zu ihren Konten zu gewähren. Dies wird von betrügerischen Brokern gerne ausgenutzt. Seien Sie vorsichtig bei offshore-Brokern.“

Zudem ist die Tatsache, dass eine Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie eine angebliche Steuer etc. gestellt wird, immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht (Lesen Sie auch hierzu: Trading-Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern).

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Opfer von Stellar FX  oder eines anderen betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung

www,kanzlei-plan-c.de









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