Wirecard-Anleger müssen im Musterverfahren und Insolvenzverfahren aktiv werden
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Wirecard-Anleger müssen im Musterverfahren und Insolvenzverfahren aktiv werden
ACHTUNG ANMELDEFRIST: 16.09.2023
Es freut uns den Wirecard-Anlegern mitteilen zu können, dass das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am 13.03.2023 nunmehr, wie von uns bereits zu Beginn des Wirecard-Skandals angekündigt, das Musterverfahren gegen EY und 6 weitere Musterbeklagte eröffnet hat.
Mit der Veröffentlichung des Beschlusses zum Az. 101 Kap 1/22 im Bundesanzeiger durch das BayObLG am 14.03.2023 läuft jetzt die 6-monatige Frist zur Anmeldung der Forderungen im Musterverfahren. Die Frist endet folglich am
16.09.2023.
(Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, wäre eine Anmeldung theoretisch auch noch am 18.09.2023 möglich)
Mit der Eröffnung des Musterverfahrens haben wir damit einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Durchsetzung der Anlegeransprüche erreicht, da das Musterverfahren nicht nur das Kostenrisiko der Rechtsverfolgung reduziert, sondern auch die Erfolgschancen zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche durch die Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen deutlich erhöht.
Auch dürften sich damit die wiederholten Behauptungen derjenigen erledigt haben, die den seit Beginn des Wirecard-Skandals von uns empfohlenen Weg über ein Musterverfahren für unzulässig halten.
Musterverfahren gegen 7 Musterbeklagte
Da sich das Musterverfahren nicht nur gegen Ernst & Young (EY), sondern auch gegen 6 weitere Musterbeklagte richtet, bieten wir mit unserem aktuellen Pauschalangebot lediglich für die gesetzliche 0,8 Gebühr die Anmeldung nicht nur gegen EY, sondern auch gegen die 6 weiteren Musterbeklagten an. Auch wenn die Chancen für eine Durchsetzung gegenüber den weiteren 6 Musterbeklagten nicht so gut sein sollten wie gegenüber EY, so dürfte die Anmeldung auch gegenüber den weiteren 6 Musterbeklagten aus Sicht der Anleger gleichwohl Sinn machen, wenn - wie vorliegend mit unserem Pauschalangebot - dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Ebenso entstehen keine zusätzlichen Kosten sowohl für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche zur Inverzugsetzung von EY, sodass Ihnen auch Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zustehen, als auch für die Anmeldung der Deliktszinsen in Höhe von 4 % ab Zeichnung, was bis zum möglichen Ausgleich Ihrer Schadensersatzansprüche zu einer erheblichen Summe anwachsen kann.
Insolvenzverfahren Wirecard
Daneben empfehlen wir die Anmeldung der Forderungen in den Insolvenzverfahren der Wirecard AG (WC) und der Wirecard Technologies GmbH (WC-T), und zwar auch dann, wenn Sie Ihre Forderungen bereits selbst angemeldet haben sollten, da auch der Insolvenzverwalter davon auszugehen scheint, dass eine Vielzahl der bisherigen ohne einen Rechtsanwalt vorgenommenen Anmeldungen unwirksam sein könnten und dies nach Ablauf der Verjährungsfrist Ende 2023 nicht mehr korrigiert werden kann. Das Problem ist dabei, dass die einzelnen Aktienkäufe jeweils unterschiedliche Streitgegenstände darstellen und dabei die einzelnen Schadenspositionen pro Kauf genau individualisierbar sein müssen, was beispielsweise voraussetzt, dass auch die Verkäufe inklusiv der Kosten genau den jeweiligen Käufen zugeordnet werden können. Insofern besteht die Gefahr, dass die Anmeldung mangels Individualisierung zu unbestimmt und damit unwirksam ist, was nach Ablauf der Verjährung nicht mehr korrigiert werden kann. Zudem bedarf die Anmeldung einer entsprechenden Begründung.
Da viele Anleger diese Frage verständlicherweise nicht rechtssicher klären können aber hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Anmeldung sicher gehen wollen, ist auch diese Frage Gegenstand unserer
kostenlosen Erstberatung.
Senden Sie uns dazu bitte einfach Ihre Anmeldeunterlagen per E-Mail an wirecard@feilkaltmeyer.de bzw. vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung durch RA Kaltmeyer unter der Telefonnummer: 030 / 548 603 83.
Pauschalangebot mit 2 Optionen
Mit dem kostengünstigen Pauschalangebot können Sie daher zwischen 2 Optionen wählen:
1. Option 1: Anmeldung in den Insolvenzverfahren der Wirecard AG und Wirecard Technologies GmbH (lediglich für eine 1,0 Gebühr) und
2. Option 2: Anmeldung im Musterverfahren nicht nur gegenüber EY, sondern auch gegenüber den weiteren 6 Musterbeklagten und Anmeldung sowohl der Verzugs- als auch der Deliktszinsen ab Zeichnung (lediglich für eine 0,8 Gebühr).
Darüber hinaus reduzieren sich die Kosten um weitere 25 Prozent, sofern Sie entsprechend unserer Empfehlung beide Optionen auswählen.
Die Details zu den Kosten, den Haftungsgrundlagen und den Hintergründen werden wir Ihnen in dem Pauschalangebot darlegen, dass sie kostenlos über diesen Link anfordern können.
Anleger müssen aktiv werden
Erforderlich ist allerdings, dass die Anleger aktiv werden und ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren und im Musterverfahren anmelden. Da für die Anmeldung im Musterverfahren beim BayObLG Anwaltszwang besteht, muss die Anmeldung folglich durch einen Rechtsanwalt erfolgen und sollte aufgrund der hoch komplexen Materie auch nur von einer spezialisierten Kanzlei übernommen werden. Insofern hat beispielsweise der für Kapitalanlage-Musterverfahren zuständige Senat des Oberlandesgerichts Hamburg bei unserer Wahl zum Musterkläger in einem Musterverfahren bestätigt, dass von der Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte „fundiertes Wissen einer spezialisierten Kanzlei zu erwarten" ist (vgl. OLG Hamburg vom 06.08.2019 - Az.: 14 Kap 1/18). Wir würden Ihnen empfehlen, uns bereits jetzt zu mandatieren, um keine Fristen zu verpassen. Die Frist zur Anmeldung im Musterverfahren beträgt zwar 6 Monate, allerdings ist für die Fristwahrung nicht der Eingang der Anmeldung bei Gericht entscheidend, sondern die Zustellung der Anmeldung durch das Gericht bei den Beklagten. Da es aber aufgrund des großen Andrangs beim Gericht und aufgrund der vielen Anfragen auch in unserer Kanzlei leicht zu Verzögerungen kommen kann, würden wir Ihnen daher empfehlen, uns wie viele andere Anleger auch bereits jetzt zu mandatieren, damit wir die Anmeldungen bereits jetzt rechtssicher vorbereiten können.
Kostengünstiges Pauschalangebot
Die aktuellen Entwicklungen bestätigen damit eindrucksvoll, dass die mit unserem kostengünstigen Pauschalangebot vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Optionen 1+2 für die Wirecard-Anleger die besten Erfolgsaussichten bieten, das meiste ihres eingesetzten Kapitals zurückzuerhalten.
Sofern Sie sich auch für das kostengünstige Pauschalangebot und die konkret anfallenden Gebühren interessieren, können Sie dies kostenlos über diesen Link anfordern.
Kostenlose Erstberatung
Gerne steht Ihnen RA Kaltmeyer auch für eine kostenlose Erstberatung unter der
Telefonnummer: 030 / 548 603 83
zur Verfügung bzw. senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen an wirecard@feilkaltmeyer.de.
Wer wir sind:
RA Christoph H.M. Kaltmeyer, Partner der Wirtschaftskanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte, ist Rechtsanwalt und Unternehmensberater und einer der renommiertesten Anlegerschutzanwälte sowie ausgewiesener Insolvenzexperte für Sanierung und Insolvenzplanverfahren.
Die Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte hat in sämtlichen großen Kapitalanlageverfahren der jüngeren Vergangenheit wie P&R, PROKON, INFINUS, Future Business, German Pellets etc. die Interessen der Anleger vertreten und deren Schadensersatzforderungen durchgesetzt.
Die ausgewiesene Fachkompetenz von FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte wird nicht zuletzt durch die für Kapitalanlagerecht zuständigen Gerichte bestätigt, wie jüngst der für Kapitalanlage-Musterverfahren zuständige 14 Senat des Oberlandesgerichts Hamburg mit Beschluss vom 06.08.2019 (OLG Hamburg vom 06.08.2019 - Az.: 14 Kap 1/18), der die Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte aus einer Vielzahl von weiteren Kanzleien zur Führung des Verfahrens ausgewählt hat mit der Begründung, es sei nach Ansicht des OLG mit der Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte
„fundiertes Wissen einer spezialisierten Kanzlei zu erwarten".
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