Sofortige Existenzsicherung und Schuldbefreiung für Selbstständige mit dem Insolvenzplanverfahren

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie sind als Selbstständiger in die Schuldenfalle geraten?

Stehen Sie auch vor den drei typischen Problemen, die gerade Selbstständige besonders hart treffen, nämlich

  • Gläubiger vollstrecken in Ihr Vermögen,
  • drohender Entzug Ihrer Zulassung bzw. Erlaubnis und
  • drohender Untergang Ihres Unternehmens und damit Ihrer Existenzgrundlage? 

Dann haben wir für Sie eine sofortige Lösung parat, mit der Sie alle drei Probleme auf einen Schlag bewältigen können: Mit der Einleitung des Insolvenzplanverfahrens

  • sind ab sofort keine Vollstreckungen durch Gläubiger mehr möglich (§ 89 InsO),
  • kann Ihnen ab sofort Ihre Zulassung / Erlaubnis nicht mehr entzogen werden (§ 12 GewO) und
  • können Sie Ihr Geschäft frei von den bisherigen Schulden sofort fortführen (§ 35 Abs. 2 InsO).

Sämtliche dieser Maßnahmen greifen mit sofortiger Wirkung allein durch die bloße Einleitung des Insolvenzplanverfahrens.

Die anschließende Durchführung des Verfahrens bis zur Schuldenbefreiung ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten möglich. Sie müssen also nicht 6 bis 7 Jahre ein aufwändiges Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen oder den ungewissen Weg in ein ausländisches Schuldbefreiungsverfahren etwa nach England oder Frankreich suchen.

Es handelt sich übrigens um ein seit 1999 anerkanntes Instrument zur Schuldbefreiung, dass sich nicht nur bei den Gerichten, sondern insbesondere bei Selbstständigen als echte Alternative zum langwierigen Restschuldbefreiungsverfahren etabliert hat und mittlerweile auch Verbrauchern zur Verfügung steht.  

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Planverfahrens können Sie der nachfolgenden Präsentation entnehmen.

Gerne stehen wir Ihnen auch für eine unverbindliche Erstberatung telefonisch zur Verfügung. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage 

https://www.feilkaltmeyer.de/schuldbefreiung-fuer-selbststaendige-und-unternehmer 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph H. M. Kaltmeyer

Beiträge zum Thema