Wirecard: Insolvenzverwalter könnte Dividenden zurückverlangen

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Nachdem das Landgericht München am 5. Mai 2022 die Jahresabschlüsse des Konzerns 2017 und 2018 für ungültig erklärt hat, könnte der Insolvenzverwalter ausgeschüttete Dividenden von den Aktionären zurückfordern.

Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé. Das Landgericht München hat der Klage stattgegeben. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, kann der Insolvenzverwalter von den Aktionären die ausgeschütteten Dividenden für die Jahre 2017 und 2018 zurückverlangen. Es geht um insgesamt rund 47 Millionen Euro, die in diesem Zeitraum an die Anleger ausgeschüttet wurden.

Der Wirecard-Konzern hatte mit mutmaßlichen Scheinbuchungen seine Bilanzen künstlich aufgebläht hat und Gewinne in Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 ausgewiesen. Diese Gewinne hat es nie gegeben.

Ob Anleger die Auszahlung der Scheingewinne dann zurückzahlen müssen, muss geprüft werden. Nach § 62 Abs. 1 S. 2 Aktiengesetz müssen Dividenden nur dann zurückgezahlt werden, wenn die Aktionäre wussten, dass sie zum Bezug der Ausschüttungen nicht berechtigt waren. Die Frage ist dabei, ob die Wirecard-Aktionäre auf die Richtigkeit des Dividendenbeschlusses vertrauen durften. Die auch vor dem Hintergrund, dass die Wirtschaftsprüfer ihr Testat für die Jahresabschlüsse erteilt hatten.

Es ist empfehlenswert, auf eine entsprechende Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht gleich zu zahlen, sondern zunächst die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Berechtigung prüfen lassen.


Katharina Schnellbacher

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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