Wirecard Kapitalanleger- Musterverfahren: Die Anmeldefrist für Aktionäre und Anleihegläubiger endet am 15.09.2023

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 13. März 2023 einen Musterkläger im Wirecard-KapMuG-Verfahren (Az.: 101 Kap 1/22) bestimmt.


Geschädigte Wirecard Anleger, haben innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung des Musterklägers, der Musterbeklagten und des Aktenzeichens des Musterverfahrens im Klageregister Zeit, ihre Ansprüche zum Musterverfahren anzumelden. Die Frist endet am 15.09.2023.  Betroffen sind Inhaber von Aktien als auch Anleihe-Gläubiger.


Voraussetzung für die Anmeldung  im Musterverfahren ist, dass bislang noch keine Individualklage erhoben wurde. Sie muss nach  § 10 Abs. 2 Satz 3 KapMuG zudem durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Verjährung wird durch die Anmeldung im Musterverfahren gehemmt und die Erkenntnisse aus der Musterklage können so in Ruhe abgewartet werden. Ohne verjährungshemmende Maßnahmen verjähren die  Ansprüche spätestens zum 31.12.2023.  


Im Vergleich zu einer individuellen Klage ist die Anmeldung erheblich kostengünstiger und beträgt nur einen Bruchteil davon. Die Gerichtskosten beschränken sich auf eine halbe Gerichtsgebühr und auch die eigenen Anwaltskosten sind deutlich geringer. Zudem besteht kein Kostenrisiko im Hinblick auf die Anwaltskosten des Gegners wie bei einer Klage.


Sollte das Ergebnis des Musterverfahrens positiv sein, können Anleger, die ihre Forderung angemeldet haben, ihre Ansprüche auf die Feststellungen stützen, die im Kapitalmusterverfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für alle verbindlich getroffen wurden. Sofern sich auf dieser Grundlage der Anspruch nicht bereits außergerichtlich durchsetzen lässt, kann ohne Risiko der Anspruch dem Grunde nach vor Gericht eingeklagt werden. Nach Ablauf der 6 -monatigen Frist ist eine Geltendmachung der Ansprüche im KapMuG Sammelverfahren nicht mehr möglich. Unser Rat ist deshalb, rechtzeitig zu handeln.


Unsere Kanzlei ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in vielen hundert Fällen. Bitte rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@johstrichter.de.





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