Wirecard-Bilanzskandal — Vorlagebeschluss für ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY erlassen

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Das Landgericht („LG“) München I hat am 14.03.2022 einen Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) gegen u.a. die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) wegen Anlegerklagen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal erlassen und damit den Grundstein für ein Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht gelegt (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG).

Geschädigte Anleger erhalten damit die Möglichkeit, ihre denkbaren Schadensersatzansprüche gegen EY in Bälde kostengünstig bei Gericht anzumelden.

I. Inhalt und Bedeutung des Beschlusses

Der Beschluss enthält diverse Feststellungsziele zu klägerseits behaupteten Pflichtverletzungen von EY, u.a. der Beihilfe zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen sowie falschen Geschäftsberichten der Wirecard AG. Diese Feststellungsziele sind im Rahmen eines nun von dem hierfür zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht zu eröffnenden Musterverfahrens zu prüfen und zu beantworten. Das Musterverfahren wird eine Klärung des Bestehens oder des Nicht-Bestehens von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen EY herbeiführen.

II. Schadensersatzansprüche gegen EY denkbar

Zuletzt waren die Hoffnungen vieler Geschädigter auf Schadensersatz gegen EY angesichts einer Verfügung des Oberlandesgerichts München („OLG“) vom 09.12.2021 gestiegen (Az. 8 U 6063/21). In einem als vorläufig bezeichneten Hinweis rügte das OLG insbesondere die zu oberflächliche Prüfung der Richter des Landgerichts. Die Richter der Vorinstanz hätten insbesondere genauer prüfen müssen, ob EY fehlerhafte Bestätigungsvermerke erteilt hatte. Hierzu sei ein Sachverständigengutachten einzuholen. Auch zur „Kausalitätsproblematik“ äußerte sich das OLG. Nach Auffassung der OLG-Richter hätte eine frühere Verweigerung des Testats durch die Wirtschaftsprüfer wahrscheinlich auch einen früheren Insolvenzantrag der Wirecard AG zur Folge gehabt. Bei dieser Sachlage spräche die Lebenserfahrung dafür, dass die Kläger dann keine Wirecard-Aktien mehr gekauft hätten. Dann hätten die Kläger auch keinen Schaden erlitten, so die vorläufige Einschätzung der OLG-Richter.

III. Musterverfahren ermöglicht kostengünstige Anmeldung von Ansprüchen

In einem „KapMuG-Verfahren“ werden Rechtsfragen gebündelt, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen. Ziel des Verfahrens ist es, diese Rechtsfragen einheitlich und mit Bindungswirkung für alle Kläger und Klägerinnen zu entscheiden. Damit soll eine Flut von Einzel-Verfahren zu identischen Rechtsfragen vermieden werden. Zudem besteht für geschädigte Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche bei Gericht anzumelden, ohne eine eigene Klage einreichen zu müssen. Die Anmeldung ist im Regelfall deutlich günstiger als eine Klage. Sie eignet sich daher insbesondere für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung. Mit einer Anmeldung wird der Schadensersatzanspruch bis zum rechtskräftigen Ausgang des Musterverfahrens vor einer Verjährung geschützt. Auf diese Weise kann der Anleger das Ergebnis des Musterverfahrens in Ruhe abwarten.

Die Frist zur Anmeldung beträgt sechs Monate ab Eröffnung des Musterverfahrens. Mit der Verfahrenseröffnung durch das Bayerische Oberste Landesgericht rechnen wir in wenigen Monaten. Für die Anmeldung der Ansprüche ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin notwendig.

IV. Möglichkeit der Registrierung 

Geschädigte Anleger können sich bei unserer Kanzlei ab sofort hier online für Informationen zur weiteren Vorgehensweise registrieren.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team der mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf informieren Geschädigte nach ihrer Registrierung gerne kostenlos und unverbindlich über ihre rechtlichen Möglichkeiten im bevorstehenden Kapitalanleger-Musterverfahren.

V. Über die Kanzlei

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht, die geschädigte Anleger seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich gegenüber diversen Akteuren am Kapitalmarkt vertritt. In den Jahren 2016 bis 2021 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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