Wirecard Update: Schwere Vorwürfe gegen Ernst & Young

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Die Berichterstattung rund um Wirecard reißt nicht ab. Die für die Wirtschaftsprüfer zuständige Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS (Bundesamt für Wirtschaft und Ausuhrkontrolle) belastet Mitarbeiter von Ernst &
Young (EY) schwer. Ihnen wird vorgeworfen, in den Jahren 2016 bis 2020 gegen berufsrechtliche Pflichten verstoßen zu haben.

Verdacht auf Verstoß gegen Berichtspflichten

Wirtschaftsprüfer von EY stehen laut APAS in Verdacht, bei ihren Testaten erkannte Unregelmäßigkeiten verschwiegen zu haben. Bereits für das Jahr 2017 gibt es Zweifel an der Richtigkeit des erteilten Bestätigungsvermerks. Die Staatsanwaltschaft München I prüft Anzeichen eines strafrechtlichen Fehlverhaltens. Wenn feststeht, dass der Abschlussprüfer eine unzutreffende bilanzmäßige Bewertung nicht beanstandet hat, obwohl dies zwingend geboten gewesen wäre und hat er daraufhin einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, ist eine erfolgreiche gerichtliche Inanspruchnahme möglich (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2019).

EY im Untersuchungsausschuss des Bundestages

Mitarbeiter von EY waren am 27. November 2020 von dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen, um zu ihrer Rolle in dem Skandal-Finanzdienstleister Wirecard auszusagen. Leider kam es nicht dazu, da sie sich wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung auf ihre Verschwiegenheitsverpflichtung beriefen. Ob das überhaupt zulässig war, soll der Bundesgerichtshof klären. Insolvenzverwalter und die neue Unternehmensführung hatten die Verschwiegenheit ausdrücklich aufgehoben. Die Zeugen verwiesen insoweit jedoch auf das Recht der alten Führungsspitze.

APAS gerät selbst unter Druck

APAS steht wegen eines Telefonats im Februar 2019 mit EY selbst unter Druck. EY hatte der Aufsicht gemeldet, dass eine Prüfung wegen Betrugsverdachts einer Wirecard-Tochter in Singapur einzuleiten sei. Zur Einleitung eines solchen Verfahrens kam es damals allerdings nicht. Inzwischen wird geprüft, ob stattdessen die APAS als Aufsichtsbehörde weitere Schritte hätte einleiten müssen. Für Donnerstag, den 10. Dezember 2020 sind von dem Untersuchungsausschuss auch Mitarbeiter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Zeugen geladen.

Chance für Aktionäre

Aufgrund der aktuellen Informationen erhöhen sich die Erfolgsaussichten für Aktionäre. Zu berücksichtigen ist allerdings in jedem Einzelfall, wann genau investiert worden ist und mit welchem Betrag.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Fachanwältin Angelika Jackwerth unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-mail. Auch ein Videochat ist möglich. Das Erstgespräch ist kostenfrei.



Foto(s): JHG

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