Wirecard Zertifikat / Anleihe - Falschberatung Bank, aktuelle Rechtslage und Verjährung

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kostenfreie Erstbewertung durch langjährige Fachanwaltskanzlei


Viele geschädigte Besitzer von Wirecard - Aktienanleihen und Wirecard - Zertifikaten verpassen gerade die Chance über die beratende Bank bzw. Sparkasse eine 100-prozentige Rückabwicklung zu erreichen.


Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Inhaber der gleichnamigen Bankrechtskanzlei ESER LAW, 18 Jahre erfolgreich am Markt, sollten betroffene Anleger gerade nach dem aktuell negativen Urteil des Landgerichtes München I sich diese Handlungsmöglichkeit genauer betrachten.

Genau vor einer Woche, am 23.11.2022, hatte insoweit das Landgericht München I nämlich entschieden, dass rund 22.000 Aktionäre nicht Ihre Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren anmelden können (Az. 29 O 7754/21).  

Eine weitere bittere Pille für die arg gebeutelten Wirecard-Anleger.

Umso mehr sollten Anleger, die über Banken und Sparkassen Wirdecard-Finanzprodukte vermittelt erhalten haben, Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung in ihren Focus aufnehmen.

Inhaber von Aktienanleihen und Zertifikaten können sich bei einer Schadensersatzklage wegen Falschberatung und fehlerhafte Aufklärung nämlich auf eine mehr 20 Jahre gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen und beziehen.

Vermittelnde und beratende Banken und Sparkassen müssen nämlich vollständig und zutreffend über sämtliche Risiken und produktspezifische Besonderheiten aufklären.

Hierzu zählt bei den Wirecard -Kapitalanlagen vor allem die negative Presseberichterstattung und die massive Volatilität am Finanzmarkt. 

Erfolgte hierzu keine zutreffende Aufklärung, steht dem Inhaber eines Zertifikates oder einer Anleihe ein Schadensersatzanspruch auf 100-prozentige Rückabwicklung zu.

Bei den Aktienanleihen und Zertifikaten mit Wirecard Bezug handelt es sich nämlich um Kapitalanlagen mit Laufzeiten von 1 bis 5 Jahren. Diese wurden von verschiedensten Banken, z.B. Societe Generale, LBBW, DZ Bank, DekaBank, HSBC, Vontobel, UBS, Credit Suisse, Helaba, BNP Paribas, HypoVereinsbank, Citigroup, Deutsche Bank, u.a., emittiert.

Als vermittelnde Banken fungierten  z.B. Commerzbank, Deutsche Bank, ING DiBa, HypoVereinsbank, Citigroup, LBBW, Sparkassen, Volksbanken Raiffeisenbanken u.a..

Aktuelle Urteile wegen Falschberatung auf Schadenersatz!

Grundlage der Schadenersatzklage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bun-desgerichtshofs also der kostenfrei und stillschweigend zustande kommende Auskunfts- und Beratungsvertrag.

Dies bestätigte nämlich kürzlich auch das Landgericht Chemnitz in seinem Urteil gegen die beratende Sparkasse.

Das Landgericht Chemnitz hat die Erzgebirgsparkasse zum Schadensersatz verurteilt, weil ihr Anlageberater im Beratungsgespräch die negativen Presseberichte über die Wirecard AG nicht erwähnte (Urteil vom 03.05.2022, Az. 6 O 598/21, noch nicht rechtskräftig). Das geschädigte Ehepaar erhält nun über 43.000,- Euro erstattet.

Schadensersatz für Wirecard Geschädigte wegen Nichtaufklärung über negative Berichte und Volatilität: Geld zurück holen lassen, Verjährung beachten und schnell handeln

Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Schadensersatzansprüche der Kläger wegen Falschberatung. Der Anlageberater hatte sich bei seiner Empfehlung auf die Einschätzung von Analysten der Emittenten Landesbank Baden-Württemberg und Nord LB verlassen und diese übernommen. Jedoch gab es zur Zeit der Beratung bereits verschiedene kritische Presseberichte zu Unstimmigkeiten bei Wirecard: Financial Times Deutschland, Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichteten seit Ja-nuar 2019 mehrfach über dubioses Geschäftsgebaren und mögliche Bilanzdefizite bei Wirecard. Diese Berichte hätte der Anlageberater jedoch nicht einfach außer Acht und sich nicht blind auf die Einschätzung der Analysten verlassen dürfen. Denn die Auswer-tung von Veröffentlichungen der Wirtschaftspresse gehört zur umfassenden Information im Rahmen einer Anlageberatung dazu und sind für die Anlageentscheidung von Be-deutung, so das Landgericht Chemnitz in seiner Entscheidung.

Falschberatung bei Wirecard Wertpapieren: Klage gegen Bank oft einziger Ausweg für Geschädigte 

Aufgrund des wegweisenden Urteils des Landgerichts Chemnitz können Geschädigte von Ihrer Bank oder Sparkasse Schadensersatz verlangen, wenn sie von ihrem Anla-geberater oder ihrer Anlageberaterin nicht über negative Presseberichte zu Wirecard aufgeklärt wurden.

Unter Berücksichtigung aller Umstände sind die beratenden Banken und Sparkassen zurzeit die einzigen finanzkräftige Anspruchsgegner. Für ein Vorgehen gegen beratende Banken und Sparkassen sprechen also sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Gesichtspunkte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Eser mit Sitz in Stuttgart bündelt hierbei die Interessen der geschädigten Anleger und hat hierzu eine Interessengemeinschaft "Wirecard-Bank/Sparkasse" gegründet.

Interessierte Anleger können sich kostenfrei an der Interessengemeinschaft beteiligen.

Gerne können Sie für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung den Kontakt mit der Kanzlei Eser Rechtsanwälte aufnehmen

Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversi-cherung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Ar-beitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereines. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser hat sich seit 18 Jahren auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger spezialisiert.

Darüber hinaus lehrt er jahrelang im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenbe-ruflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.


Foto(s): Photo by MediaEcke on Unsplash

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