WL Bank AG – Immobiliendarlehensverträge jetzt noch fristgerecht ablösen und profitieren!

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BGH-Rechtsprechung: Tausende Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Für Darlehensnehmer kann es sich aktuell lohnen, ihre Vertragsunterlagen Experten zur Prüfung vorzulegen. Denn tausende Verträge enthalten offenbar gravierende Fehler, die im Einzelfall zur Widerrufbarkeit des Vertrags führen können. Die in den Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen sind häufig voller Fehler. Auf dieser Grundlage war es unserer Kanzlei schon vielfach möglich, Darlehensverträge zu widerrufen und damit einen vorzeitigen Ausstieg aus Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu erwirken.

Hintergrund: Seit 1. November 2002 obliegt Banken wie der WL Bank bei Abschluss eines Immobiliendarlehens die Pflicht, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu Informieren. Schriftlich, im Vertrag und vor allem möglichst ausführlich und eindeutig soll das geschehen.

In der Praxis, die in diesem Fall von Rechtsabteilungen der Kreditinstitute wie der WL Bank gestaltet wurde, fand diese Pflicht aber offenbar nur unzureichende Umsetzung. Gerichtlich bemängelt werden unter anderem gravierende Verstöße gegen das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, das Belehrungen für den juristischen Laien verständlich halten soll.

Konsequenz ist die Ungültigkeit entsprechender Widerrufsbelehrungen und der Fortbestand des gesetzlichen Widerrufsrechts für den Kunden noch nach Jahren. Wer erfolgreich widerruft, kann einen Vertrag zu neuen Konditionen abschließen. Durch die sogenannte „Umschuldung“ können Verbraucher aktuell tausende Euro an Zinsen sparen – die europäische Geldpolitik generiert ein Zinsniveau, von dem Verbraucher vor ein paar Jahren nur träumen konnten!

Die Zeit drängt - Gesetzesänderung verkürzt Widerrufsrecht drastisch!

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar. Zum Stichtag 21. Juni endet das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht zu den entsprechenden Verträgen. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus, die offenbar zum Erfolg führte. Von offizieller Seite wird die Gesetzesänderung mit dem Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit begründet. Faktisch werden hier Verbraucherrechte gravierend verkürzt.

Verträge mit der WL Bank könnten noch widerrufbar sein! Jetzt noch prüfen lassen!

Uns vorliegende Belehrungen der Bank enthalten teilweise gravierende Fehler. Die zugehörigen Verträge könnten damit noch widerrufbar sein. Eine professionelle Prüfung durch unsere Widerrufsexperten ist dringend ratsam. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Belehrungen dargestellt.

Einseitige Fristsetzung zur Rückgewähr nach Widerruf in Formularen der WL Bank

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ informiert die Bank über die Frist zur Erstattung von Zahlungen: „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.“ Die Formulierung lässt den Kunden darüber im Unklaren, dass nicht nur er, sondern auch die Bank ihre aus dem Rückgewährschuldverhältnis bestehenden Zahlungsverpflichtungen binnen 30 Tagen zu erfüllen hat. Die Belehrung ist an dieser Stelle unvollständig und erweckt beim Kunden zudem das falsche Bild, die Bank unterliege gerade keiner Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen. Die Belehrung suggeriert ein falsches Bild der Rechtslage. Das ist kaum mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Belehrungen der WL Bank

Weiterhin findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“, obwohl ein solches gar nicht zwangsläufig vorliegen muss. Die Verbindung von Darlehensvertrag und finanziertem Geschäft stellt eher einen Ausnahmenfall dar. Der Absatz ist damit meist überflüssig und nicht zur Verdeutlichung der Belehrung geeignet. Er schafft lediglich Verwirrung beim Verbraucher und kann damit in dieser Form nicht gültig sein.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr fristgerechter Widerruf durch unsere Experten

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Vor dem Hintergrund des deutlich beschränkten Zeitfensters für Ihren Widerruf wird eine umgehende Konsultation unserer Experten empfohlen. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung. 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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