Wöhrl AG: Kanzlei bündelt die Interessen der Anleihegläubiger

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Am 06.09.2016 hat das Amtsgericht Nürnberg (Insolvenzgericht) dem Antrag der Wöhrl AG stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Böhm bestellt. Im Rahmen des sog. Schutzschirmverfahrens soll das Unternehmen saniert werden. Von der angestrebten Sanierung werden voraussichtlich auch die Anleihegläubiger betroffen sein.

Die Wöhrl AG hat im Jahr 2013 die im Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und am 12.02.2018 fällige Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1R0YA4 / WKN: A1R0YA) mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 30 Mio. € emittiert.

Die Kanzlei Mattil rät den Anleihegläubigern, die wohl die größten Kapitalgeber der Gesellschaft darstellen, ihre Interessen zu bündeln.

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird das Insolvenzgericht für die Anleihe eine Anleihegläubigerversammlung einberufen. Im Rahmen dieser Anleihegläubigerversammlungen können die Anleihegläubiger dann entscheiden, ob sie von einem sog. gemeinsamen Vertreter im Rahmen der hier beabsichtigten Restrukturierung vertreten werden möchten. Im Hinblick darauf, dass die Anleihegläubiger wahrscheinlich nicht nur auf einen Teil ihrer Zinsen, sondern darüber hinaus auch auf einen Teil des von ihnen investierten Kapitals verzichten sollen, sollte ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden.

An dem von der Gesellschaft zu erarbeitenden Restrukturierungskonzepts müssen die Anleihegläubiger beteiligt werden. Ein gemeinsamer Vertreter sollte diese Aufgabe schon jetzt wahrnehmen, um eine Benachteiligung der Anleihegläubiger zu vermeiden.

Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv als gemeinsame Vertreter und verfügt über eine langjährige Expertise im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen (vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei Mattil die Interessen der Gläubiger, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger).

Die Kanzlei Mattil vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei Mattil erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z. B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

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Mattil & Kollegen

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sascha Borowski, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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