Wöhrl AG: Schutzschirmverfahren, um drohende Insolvenz zu vermeiden

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Am 6. September 2016 hat das Amtsgericht Nürnberg dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung des Modekonzerns Wöhrl AG stattgegeben. Das Gericht hat einen vorläufigen Sachwalter bestellt. Jetzt bleiben dem Unternehmen insgesamt drei Monate Zeit, die nötigen Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Zu den Sanierungsmaßnahmen könnten u.a. auch Sanktionen der 2018 fälligen Unternehmensanleihe gehören. Das könnte zum Beispiel Stundungen, Laufzeitverlängerungen, niedrigere Zinsen oder Rückausschüttungen der Anleger bedeuten. Insgesamt stehen 30 Mio. Euro Anlegergelder auf dem Spiel, denn je nachdem wie erfolgreich das Schutzschirmverfahren nun verläuft, könnte nach den drei Monaten auch ein etwaiges Insolvenzverfahren drohen.

Im Jahr 1933 gründete Rudolf Wöhrl ein Herrenbekleidungsgeschäft namens Zetka. Im Laufe der Jahre expandierte das Unternehmen, sodass 1949 das Stammhaus „Wöhrl-City“ in Nürnberg eröffnete, das lange zu den größten Mode- und Sporthäusern in Deutschland gehörte. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Filialen eröffnet. 2002 formierte das Unternehmen zu einer Aktiengesellschaft um. Im Jahr 2013 hat die Wöhrl AG zudem eine Unternehmensanleihe begeben (WKN: A1R0YA). Bei einer fünfjährigen Laufzeit und 6,5 Prozent p.a. investierten Anleger rund 30 Mio. Euro. In den letzten Jahren hat sich der Umsatz stark verringert, erst kürzlich hat das Unternehmen einen Wertverlust von 45 Prozent verzeichnen müssen. Das Unternehmen plant nun unter Vorbehalt eines Schutzschirmverfahrens eine Unternehmenssanierung. Hierfür sollen Filialen geschlossen und Stellen abgebaut werden. Darüber hinaus drohen auch den Anlegern Maßnahmen zur Restrukturierung, wie z.B. Laufzeitverlängerungen und niedrigere Zinssätze.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Zunächst ist abzuwarten ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Forderungen müssen dann zeitig beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. In diesem Fall könnten Anleger mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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