Wölbern Holland 67 – Bestand der Gesellschaft bedroht

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Mehr als 400 Anlegern wurde vor knapp 10 Jahren eine Beteiligung an dem geschlossenen Fonds „Wölbern Holland 67“ als gewinnbringende Anlage empfohlen. Die prognostizierten Ausschüttungen blieben jedoch aus, seit dem Jahr 2012 sogar vollständig.

Der Zweitmarktwert lag zuletzt bei nur noch 13 %.

Der Wert der Gesellschaftsbeteiligung des „Wölbern Holland 67“ wurde zuletzt auf der führenden Zweitmarktbörse mit nur noch 13 % gehandelt.

Miete um 40 % eingebrochen

Die zukünftig zu erzielenden Mieteinnahmen für das Objekt „Hilversum“ liegen laut Geschäftsbericht vom 28.01.2019 nur noch bei rund 60 % der im Fondsprospekt dargestellten Prognose. Das heißt, dass die für das Fondskonzept angegebene Prognose um rund 40 % zu hoch war.

Wucherzinsen von bis zu 10 % gezahlt

Der Fonds war nicht durchfinanziert, sodass der Darlehensaufkäufer Trinity Investment Ltd. seit Jahren Wucherzinsen von bis zu 10 % verlangen konnte. Wegen dieser „hochverzinsten Darlehen“ konnten keine Ausschüttungen mehr an die Anleger geleistet werden. 

Bestand der Gesellschaft bedroht

Der Wirtschaftsprüfer weist in seinem Abschlussbericht vom 26.03.2018 darauf hin, dass: „der Bestand der Gesellschaft durch Risiken bedroht ist“.

Vor diesem Hintergrund dürfen wir Sie noch über die bereits erstrittenen Urteile informieren, die wir zwischenzeitlich für die von unserer Kanzlei vertretenen Anleger bei dem Vorgängerfonds erzielen konnten. Die Urteile sind rechtskräftig und inzwischen wurde der gesamte Schaden zzgl. Zinsen an unsere Mandanten auch erstattet.

Das Landgericht Koblenz z. B. urteilte zusammengefasst wie folgt:

„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.253,58 € nebst Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung 64. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG in Höhe von 25.000 €.“

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Anlegern, sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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