Wohnmobil Abgasskandal – LG Coburg verurteilt Fiat Chrysler zu Schadenersatz

  • 1 Minuten Lesezeit

Fiat Chrysler ist im Wohnmobil-Abgasskandal erneut verurteilt worden. Das Landgericht Coburg hat mit Versäumnisurteil vom 4. Mai 2022 entschieden, dass Fiat Chrysler Schadenersatz bei einem Wohnmobil des Typs Adria Matrix leisten muss (Az.: 13 O 824/21). Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter-Dieselmotor.

„Wir haben für unseren Mandanten Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erwirkt hat.

Rechtsanwalt Seifert führte aus, dass die Abgasreinigung bei diesem Motor nach ca. 22 Minuten erheblich reduziert werde. Damit arbeite sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß dann eingehalten werden. Wenn die Abgasreinigung nach Ablauf der 22 Minuten reduziert wird, steigen die Emissionswerte jedoch an und die zulässigen Grenzwerte werden überschritten. „Das Wohnmobil stößt damit regelmäßig mehr Stickoxid aus als zulässig. Wir haben daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Seifert.

Von Fiat Chrysler war kein Vertreter zu der Verhandlung erschienen. Das Landgericht Coburg folgte daher den Ausführungen des Klägers und verurteilte Fiat zu Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Wohnmobils kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen – rund 55.400 Euro plus Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal  Schadenersatz leisten muss. „Die Rechtsprechung hat sich verbraucherfreundlich entwickelt. Auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt, bestehen bei Wohnmobilen, die auf einem Fiat Ducato basieren, gute Chancen auf Schadenersatz, wie eine immer länger werdende Reihe von Urteilen zeigt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal





Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Seifert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten