Wohnmobilhändler verlangt höheren Preis nach Kaufvertragsschluss - Kann ich mich wehren?

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Ein Fall, der uns in der anwaltlichen Praxis derzeit häufig geschildert wird: Der Kunde hat sich bereits vor Monaten für ein neues Wohnmobil entschieden und verbindlich beim Händler bestellt. Der vom Händler genannte Liefertermin wird dann aber immer wieder verschoben. Kurz bevor das Wohnmobil nach vielen Monaten des Wartens endlich zur Abholung bereit steht, erhält der Käufer vom Händler die Mitteilung, dass der Hersteller zwischenzeitlich die Preise erhöht hat und das Wohnmobil nun teurer ist. Rechnungsbeträge, die fünf Prozent und mehr über dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis liegen, sind hier keine Seltenheit. Viele Kunden können und wollen den erhöhten Kaufpreis nicht bezahlen. Wie können sich betroffene Kunden gegen die Preiserhöhung nach Kaufvertragsschluss wehren? Dies zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Preiserhöhung nach Kaufvertragsabschluss - Darf der Händler das?

Grundsätzlich gilt bei verbindlich abgeschlossenen Verträgen, dass beide Parteien sich an die Vereinbarungen halten müssen und daran gebunden sind. Sie als Kunde können nach dem Gesetz vom Händler die Übergabe und Übereignung des Wohnmobils zu dem vereinbarten Preis fordern. Einen höheren Kaufpreis als ursprünglich vereinbart darf der Verkäufer grundsätzlich nicht verlangen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn kein Festpreis vereinbart wurde und sich im Kaufvertrag eine sogenannte Preisanpassungsklausel zugunsten des Händlers findet. Eine individuelle Vereinbarung einer Preisanpassung ist in der Praxis selten der Fall. In der Regel findet sich eine Preisanpassungsklausel aber in den vom Händler gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der verbindlichen Bestellung als Vertragsbestandteil mit vereinbart wurden. Eine solche Klausel ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen wirksam.

Was bedeutet die Preisanpassungsklausel?

Nach der Rechtsprechung ist eine formularmäßige Preisanpassungsklausel nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Bei kürzeren Lieferfristen muss der Kunde nicht mit einer Preisanpassung rechnen, weshalb dann eine Preisanpassungsklausel nicht greifen würde. Nur bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss kann der Händler den Kaufpreis nach Vertragsschluss unter Hinweis auf die Preisanpassungsklausel erhöhen. Aber auch bei der Höhe der Preisanpassung sind dem Händler Grenzen gesetzt. Die Preiserhöhung darf nach der Rechtsprechung nicht mehr als 5 Prozent des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises betragen. Bei Preisanpassungen von 5 Prozent und mehr steht Ihnen als Kunde das Recht zu, vom gesamten Kaufvertrag kostenlos zurückzutreten. Hier ist eine Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der Preiserhöhung zu beachten. Die Rechtsprechung hat zudem bereits klar gestellt, dass dies auch dann gilt, wenn der Händler die Preise in zwei Schritten um jeweils weniger als 5 Prozent anhebt. Entscheidend ist, dass die Erhöhung insgesamt dann mehr als 5 Prozent beträgt. Auch in einem solchen Fall kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Vorsicht bei Änderungsvertragsangebot

Es kommt immer wieder vor, dass Käufern die Preisanpassung im Rahmen eines Änderungsvertragsangebots untergeschoben wird. Rechtlich handelt es sich um ein Angebot des Händlers, den ursprünglich geschlossenen Vertrag zu ändern. Eine solche Änderung muss jedoch vom Kunden ausdrücklich angenommen werden. Eine Pflicht zur Annahme eines solchen Angebots besteht nicht. Deshalb ist hier Vorsicht geboten. Sie sollten sich keinesfalls vom Händler überrumpeln lassen und vorschnell ein solches Änderungsvertragsangebot unterzeichnen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen der Preisanpassung wäre dann jedenfalls nicht mehr möglich.

14 Tage Frist für den Rücktritt verpasst - Greift der Widerrufsjoker?

Wohnmobile werden heute häufig über das Internet bestellt. Eine solche Bestellung kann ein sogenannter Fernabsatzvertrag sein, bei dem Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Nicht selten enthalten die Bestellformulare aber keine Widerrufsbelehrung für den Kunden, obwohl eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist. Was viele Verbraucher nicht wissen: Nur wenn die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erfolgt ist, gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen. Ist die Belehrung fehlerhaft oder fehlt sie sogar, beträgt das Widerrufsrecht mindestens ein Jahr. Sollten Sie die Frist von 14 Tagen für den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen der erheblichen Preiserhöhung verpasst haben, könnte ein Ausstieg aus dem Vertrag noch über den Widerrufsjoker möglich sein. Dies ist jedoch stets anhand der Einzelfallumstände zu prüfen.


Sie haben ein Wohnmobil bestellt, der Händler verlangt nun einen deutlich höheren Kaufpreis von Ihnen und Sie sind nicht damit einverstanden? Gerne helfen wir Ihnen anwaltlich weiter zur Durchsetzung Ihrer Rechte.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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