Fluggesellschaft muss bei Annullierung nicht den vollen Preis zurückzahlen

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Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 12.09.2018, Aktenzeichen C 601/17, entschieden, dass Fluggesellschaften in bestimmten Fällen bei Annullierung nicht den vollständig vom Flugreisenden gezahlten Preis zurückerstatten müssen. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Fall einer Familie, die über die Webseite opodo.de Tickets für einen Flug von Hamburg über Barcelona nach Faro (Portugal) mit der Fluggesellschaft Vueling buchten und hierfür insgesamt 1.108,88 Euro zahlten. Dieser Flug wurde annulliert. Im Nachgang machten die Reisenden gegen Vueling die Rückzahlung der vollständigen Ticketkosten geltend. Vueling weigerte sich.

Fluggesellschaft hat nur den eigenen Preis zurückzuzahlen

In dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg ist das Verfahren dann ausgesetzt worden und dem Europäischen Gerichtshof zur sogenannten Vorabentscheidung vorgelegt worden. Problem war nämlich, dass Vueling selbst nicht von opodo den Betrag von 1.108,88 Euro erhalten hat, sondern lediglich einen Betrag in Höhe von 1.031,88 Euro. Das bedeutet, dass 77,00 Euro lediglich für die Vermittlung an opodo gingen. Vueling sagte also, dass die an opodo gezahlte Provision nicht Bestandteil des Flugscheinpreises sei und deswegen dieser Anteil von Vueling auch nicht zu erstatten wäre.

Flugschein ist weit auszulegen

Hierzu stellte der EuGH klar, dass eine Provision grundsätzlich beim Kauf eines Flugscheines als Bestandteil des Preises anzusehen ist. Allerdings ist dabei stets die besondere Einbeziehung in den Flugpreis zu prüfen. Der Gerichtshof führt dann aus, dass ein ohne Wissen der Fluggesellschaft festgelegter Bestandteil des Ticketpreises nicht als für die Inanspruchnahme der von ihm angebotenen Leistungen angesehen werden kann.

Damit kann also zusammengefasst werden, dass die Provision für den Vermittler immer dann auch von der Fluggesellschaft zurückverlangt werden kann, außer die Provision wurde ohne das Wissen der Fluggesellschaft festgelegt. Ob dies der Fall ist, ist stets Sache des entscheidenden Gerichts.

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