Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG – BGH zur Haftung aus § 13 VerkProspG a.F.

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Der Bundesgerichtshof beurteilte einen der Prospekte der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBL) wegen der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen als fehlerhaft, BGH-Urteil vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11. Das Urteil gegen den Mehrheitsaktionär S. mit einem Anteil von 73 % als Prospektveranlasser und Begünstigter eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages wegen Schadensersatz aufgrund einer Prospekthaftung wurde vom BGB bestätigt. In einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 18. September 2012 wurde ausgeführt:

„Nach diesen Maßstäben war selbst bei sorgfältiger und eingehender Lektüre des Prospekts nicht zu erkennen, dass der Beklagte aufgrund seines Weisungsrechts der WBL unabhängig von deren Ertragslage zu seinem Vorteil und zu ihrem Nachteil Kapital entziehen konnte.

Der Beklagte ist für den fehlerhaften Prospekt auch verantwortlich. Prospektveranlasser gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BörsG in der vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Oktober 2007 geltenden Fassung (a.F.) sind Personen, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Emission der Wertpapiere haben und darauf hinwirken, dass ein unrichtiger oder unvollständiger Prospekt veröffentlicht wird. Durch diese Regelung soll eine Lücke bei den Haftungsverpflichteten geschlossen werden und sollen ...", BGH-Urteil vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11.

Damit hat der Bundesgerichtshof erstmals Stellung genommen zur Prospekthaftung bei Inhaberschuldverschreibungen. Dieses Urteil könnte richtungsweisend für andere Emissionen von Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen Fehler im Prospekt vorhanden waren.

Das Landgericht Frankfurt hatte mit Urteil vom 12. März 2010 - 3/15 O 88/09 - den obigen Anspruch abgewiesen, das OLG Frankfurt am Main hatte der Klage mit Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 U 51/10 - stattgegeben. Das Verfahren war klägerseits geführt worden durch Rechtsanwalt Dr. Rohde, Berlin. Der BGH hat jetzt das Urteil des OLG Frankfurt bestätigt.

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG handelt es sich um den größten Graumarktschaden des Jahres 2006.


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