East-West Assekuranz: BaFin stellt Insolvenzantrag

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Am 23. Februar 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Meldung zum Widerruf der erteilten Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der East-West Assekuranz AG veröffentlicht. Der Bescheid ist seit dem 8. Mai 2017 bestandskräftig. Am 14. Juni 2017 hat die BaFin beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der East-West Assekuranz AG beantragt. Kurz zuvor soll der Unternehmensvorstand der BaFin die Überschuldung nach § 311 Abs. 1 S. 2 VAG angezeigt haben.

Im Januar 2009 hat die East-West-Assekuranz als kleine Schiffsversicherung ihre Erlaubnis für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts erhalten. Mit einem Startkapital von 2,6 Mio. Euro hat das auf Schaden- und Unfallversicherungen spezialisierte Unternehmen Gewerbelösungen und Transportversicherungen in der Schifffahrtsbranche vertrieben. In diesem Jahr hat die BaFin die erteilte Erlaubnis widerrufen. Denn das Überangebot an Schiffen und die sinkende Nachfrage sorgten seit der Finanzkrise 2008 für rote Zahlen im Bereich Schiffsfonds. Wirtschaftlich waren nahezu sämtliche Schiffsfonds betroffen und immer noch haben sie mit den Spätfolgen zu kämpfen. Laut BaFin hat die East-West-Assekuranz die Mindestkapitalanforderung nicht leisten können, der Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung war aus Sicht der Behörde unzureichend. Seither ist dem Versicherer die Zeichnung neuer Policen verboten und die Abwicklung bestehender Versicherungsverhältnisse angeordnet worden.

Die BaFin erklärt, dass das Sicherungsvermögen im Insolvenzverfahren vorrangig der Deckung von Forderungen der Versicherten, Versicherungsnehmer, Begünstigten und geschädigten Dritten dient. Jedoch bleibt bis zur Insolvenzeröffnung offen, wie viel Masse verfügbar ist und wie hoch demnach die Insolvenzquote sein könnte.

Möglichkeiten der Anleger

Betroffene sollten die Insolvenzeröffnung abwarten und dann gegebenenfalls ihre Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zudem sollte auch vorab rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte die Verletzung von Aufklärungspflichten sein.

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