Wohnungseigentümer frei in Beschlüssen zur Verteilungsschlüssel von Heizkosten

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Der BGH stellt klar, dass Wohnungseigentümer bei Beschlüssen über die Verteilung von Heizkosten, was die Gestaltung angeht, frei sind. Die in § 16 Wohnungseigentumsgesetz festgelegte Gestaltungsfreiheit, die Verteilungsschlüssel per Beschluss festzulegen, ist auch nicht durch einen vorherigen Beschluss einschränkbar. (BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 221/09)

Kopinski-Tipp: Eine Einschränkung liegt nur insofern vor, als die Beschlüsse mit der jeweils aktuellen Heizkostenverordnung vereinbar sein müssen.


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