Woodland Invest – Bafin liegt Verkaufsprospekt nicht vor

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Investments in Bäume oder Plantagen sollen nachhaltig sein und Rendite für die Anleger abwerfen. Allerdings geraten solche Investitionsangebote auch immer wieder ins Visier der Finanzaufsicht BaFin. So auch die Woodland Invest, die Vermögensanlagen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen anbietet. Wie die BaFin am 28. August 2023 mitteilte, bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Vermögensanlagen ohne ein erforderliches Verkaufsprospekt angeboten werden.

Laut Homepage möchte Woodland Invest mit der Schaffung von zertifizierten Paulownia-Baumplantagen Anlegern eine nachhaltige Investitionsmöglichkeit bieten. Paulownia-Bäume zeichnen sich durch schnelles Wachstum aus. Daher seien die Bäume „eine einzigartige Verbindung von Ökologie und Ökonomie“, so die Woodland Invest auf ihrer Homepage.

Allerdings ist es verwunderlich, dass es das Unternehmen offenbar unterlassen hat, den erforderlichen und von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage vorzulegen. Die Bafin überprüft die Prospektangaben zwar nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit, sie prüft aber, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält. „Der Prospekt muss die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Informationen enthalten. Dazu zählen natürlich u.a. auch die Risiken, die mit einer Investition in die Vermögensanlage verbunden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Baum- oder Plantageninvestments sind für die Anleger naturgemäß mit Risiken verbunden. So kann z.B. das Wachstum der Bäume durch äußere Bedingungen beeinflusst werden oder sich der Holzpreis negativ entwickeln. Den Anlegern können dadurch finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. Über die bestehenden Risiken muss im Emissionsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß aufgeklärt werden.

Woodland Invest ist nach Angaben der BaFin ein Unternehmen der SH Marketing Frankfurt GmbH. Da die Gesellschaft offenbar keinen Prospekt vorgelegt hat, kann sie gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen. Daraus können den Anlegern rechtliche Ansprüche entstanden sein. So kann z.B. geprüft werden, ob sich der Vertrag rückabwickeln lässt.

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