Worauf bei der Vertragserstellung für eine Venture Capital Finanzierungsrunde zu achten ist

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Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Investitionsdokumentation von Beginn an bilingual in deutscher und englischer Sprache oder nur auf Englisch abzufassen, sofern internationale Personen oder Investoren beteiligt oder zukünftig angesprochen werden sollen.


Im Rahmen von Finanzierungsrunden bieten auch vielfach die Investoren an, mit ihren Anwälten und auf ihre Kosten die Erstellung der vorbereitenden Dokumente (z.B. Term Sheet etc.), der Investitionsdokumente und der weiteren damit zusammenhängenden Dokumente zu übernehmen. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass die Anwälte der Investoren Parteivertreter sind und lediglich die Interessen der Investoren vertreten. Die Gründer, die Gesellschaft und die übrigen Beteiligten sind daher zwingend angeraten, eigene Rechtsberater zur Prüfung hinzuzuziehen und idealerweise selber auf die Erstellung der Erstentwürfe der Dokumente zu bestehen. Dies verbessert die Verhandlungsposition ungemein, denn damit können die eigenen Interessen von Beginn an angemessen berücksichtigt werden und müssen nicht erst später reinverhandelt werden.


Bei der Gestaltung der Investitionsdokumentation sind insbesondere auch der Status der Startups und dessen finanzielle Leistungsfähigkeit zu beachten. So ist in der Frühphase das Augenmerk auf die Kostenersparnis zu richten. So besteht unter anderem die Möglichkeit die Beteiligungsvereinbarung und die Gesellschaftervereinbarung so auszugestalten, dass sie nicht notariell beurkundet werden müssen, was zu einer erheblichen Kostenersparnis führt. Die lässt sich dadurch erreichen, indem beurkundungspflichtige Regelungen (Exit-Regelungen, Call Optionen) nicht mehr in der Beteiligungsvereinbarung und die Gesellschaftervereinbarung, sondern in der Satzung geregelt werden.



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