Porno-Streamer xvideos.net untersagt Backlinks

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Business goes online – da macht die Pornoindustrie mit unzähligen StartUps und etablierten Unternehmen keine Ausnahme. Erotik-Modells, Escort-Services – nahezu alle Dienstleister:Innen, die im oder über das Internet Geld verdienen, sind auch auf die Werbe- und Marketingmaschine WWW angewiesen. Auch in der Erotik-Branche ist mit Handel mehr zu verdienen, als mit der eigenen Hände Arbeit und so wundert es kaum, dass Branchen-Giganten wie die tschechische WebGroup sich tagtäglich der Gefahr aussetzen müssen, ihre Marktbedeutung ausnutzen zu können.

Die WebGroup Czech führt Portale wie XVideos oder XNXX und generiert damit Milliarden-Umsätze weltweit, da sich diese Marke den Marktzugang von ihren Mitgliedern gut bezahlen lässt. XVideos ist das größte Pornonetzwerk der Welt und gehört zu den 10 weltweit bestbesuchtesten Websites. Das Imperium wird aus einem EU-Land heraus organisiert. WebGroup Czech und die Marke XVideos sind in Tschechien verortet, unterliegen also der EU-Gerichtsbarkeit, bzw. Rechtsnormen, die in allen EU-Staaten vereinheitlicht sind.

Für die Kunden ist es eine Mischkalkulation: Über die auf diesen Portalen gepflegten Profile lassen sich die eigene Homepage oder sonstige Profile verlinken, das bringt dann wieder Kunden – alles gut also.

Aktuell sieht es aber wohl so aus, dass z.B.  XVideos keine Backlinks mehr auf fremde Profile zulässt und nur noch den eigenen Service sheer.com unterstützt. Wer trotzdem verlinkt, bekommt keine Auszahlungen mehr.

Das den Werbetreibenden dadurch fehlende Backlinks wiederum Milllionenan Umsätzen verloren gehen, interessiert die Verantwortlichen wohl nicht, weil ihren Vertragspartner wenig alternative Möglichkeiten bleiben. Nach AGB-Verstößen Sperren, die dem Werbetreibenden endgültig den Hahn zudrehen.

Für Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der schon einstweilige Verfügungen gegen Plattformbetreiber erwirken konnte, ist auch der aktuelle Fall symptomatisch: „Die Plattformen nutzen Ihre Marktposition aus, um ihren Publishern Bedingungen zu diktieren, die letzten Endes dazu führen, dass ihre Marktposition noch weiter gestärkt wird.“

Der Anwalt aus der Hamburger Hafencity steht als Ansprechpartner und Rechtewahrer zur Verfügung. Er erinnert daran, dass oftmals nur ein schnelles, Tätigwerden z.B. innerhalb der ersten 4 Wochen nach Sperrung juristisch und wirtschaftlich gleichermaßen Sinn macht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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