Sex-Porno-Filme Filesharing-Abmahnung der IPPC Law für Gamma Entertainment Inc. bzw. MG Premium Ltd.

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Update: IPPC Law mahnt für Gamma Entertainment Inc. (bzw. MG Premium Ltd.) wegen div. Pornofilme ab (Bittorrent)

Uns liegen erneut Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die kanadische Firma Gamma Entertainment Inc. (und die MG Premium Ltd. aus Zypern) wegen des Vorwurfs des Filesharings diverser Pornofilme vor.

Wir können auch Ihnen helfen, wenn Sie betroffen sind.

Der Vorwurf

Auch weiterhin mahnt die Firma MG Premium Ltd. wegen (angeblich) illegaler Porno-Downloads bzw. Uploads auf Filesharing-Plattformen wie Bittorrent ab. Wir berichteten erst kürzlich:

Abmahnung der IPPC Law für Gamma Entertainment Inc.+ MG Premium Ltd. wegen Erotik-Filmen

Die Abgemahnten werden aufgefordert, binnen 1 Woche:

  1. das schädigende Verhalten sofort abzustellen, also die entsprechenden Dateien nicht mehr über die Tauschbörse Bittorrent der Öffentlichkeit anzubieten;
  2. die Unterlassungsansprüche jeweils durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erfüllen;
  3. alle im Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke zu vernichten;
  4. Auskunft zu erteilen, wem Vervielfältigungsstücke der Firma übergeben wurden und welche anderen Tauschbörsennutzer sich mit dem Rechner der Betroffenen verbunden und die Dateien oder Teile der Dateien von dem Rechner heruntergeladen haben;
  5. Schadensersatz in angemessener Höhe zu leisten;
  6. Aufwendungsersatz zu leisten, also alle Kosten der Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung zu tragen.

Den Betroffenen wird ein Vergleich vorgeschlagen, wozu eine Vergleichsvereinbarung binnen einer Woche unterschrieben zurückgesandt werden soll. Die Vereinbarung sieht die Abgabe der Unterlassungserklärung und eine Zahlung i. H. v. mehr als 1.900, - Euro vor. In einem anderen uns vorliegendem Fall betrug die Vergleichssumme etwa 1.500, - Euro.

Sollte der Vergleich nicht zustande kommen, so wird die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens angekündigt, welches mit weiteren Kosten von über 3.700, - Euro verbunden wäre.

Unsere Einschätzung

In derartigen Filesharing-Fällen bedarf es einer umfassenden rechtlichen Prüfung. Die Rechtsprechung ist hier vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt, denn es bestehen nicht selten sehr gute Verteidigungschancen, welche Sie nutzen sollten.

Zu beachten ist auch, dass die mitgesendete Unterlassungserklärung sehr (!) weitreichende Konsequenzen mit sich bringt – unterschreiben Sie also nicht vorschnell, andernfalls könnte die Folge eine horrende Vertragsstrafe sein.

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon vielen Betroffenen in derartigen Fällen erfolgreich helfen.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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