Yacht Registrierung in Malta - Teil 2 I Kommerzielle Yachten

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Neben der in Teil 1 unseres Rechtstips dargestellten Registrierung von privaten "pleasure yachts" befassen wir uns in Teil 2 mit der Kommerziellen Yacht Registrierung in Malta.

Der Malta Commercial Yacht Code 2020 (CYC) betrachtet eine kommerziell registrierte Yacht als eine Yacht von

- 15 Meter Länge über alles oder mehr,  

- die jedoch nicht mehr als 3000 Bruttotonnen wiegt und

- die keine Fracht befördert,

- und nicht mehr als 12 Passagiere befördert,

- von dem Eigentümer oder der juristischen Person, die Eigentümerin der Yacht ist, zu gewerblichen Zwecken betrieben wird.


1.     Klassen von Yachten


Es werden 3 Klassen von gewerblich genutzten Yachten unterschieden:


- Gewerblich genutzte Yachten mit einer Länge von mindestens 15 m und höchstens 24 m (Kategorie 1);


- Gewerblich genutzte Superyachten mit einer Länge von mehr als 24 Metern und weniger als 500 Bruttotonnen (Kategorie 2);


- Gewerblich genutzte Superyachten mit einer Länge von mehr als 24 Metern und einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr, aber weniger als 3000 Bruttoraumzahl (Kategorie 3).


2.     Das Verfahren der kommerziellen Yachtregistrierung


Das Verfahren zur Registrierung von Yachten unter der Flagge Maltas ist in zwei Phasen unterteilt:


  • Die vorläufige Registrierung einer Yacht unter der Flagge Maltas


- Unter der Annahme, dass der Eigner der Yacht ein in Malta registriertes Unternehmen ist, muss das Unternehmen seinen Gesellschaftsvertrag und seine Satzung beim Registrar of Shipping zusammen mit dem Antrag auf Registrierung auf der Grundlage der Spezifikationen der Yacht einreichen.


- Wenn das Unternehmen die Yacht erworben hat, wird der Kaufvertrag zusammen mit einer Eigentumserklärung eingereicht.


- Die Yacht muss vor der Registrierung einer ersten Besichtigung unterzogen werden, die von einem staatlich zugelassenen Gutachter oder einer anerkannten internationalen Klassifikationsgesellschaft durchgeführt wird.


- Diese Besichtigung und das entsprechende Besichtigungszertifikat sind obligatorisch und bilden die Grundlage für die Überprüfung und Bestätigung durch die maltesische Schifffahrtsbehörde, dass die Yacht den Vorschriften des maltesischen Yacht-Codes und dessen Anforderungen entspricht.

- Wenn die Yacht eine Gesamtlänge von über 24 Meter hat:

- Ein internationales Tonnage-Zertifikat

- Alle anderen (internationalen) Bescheinigungen, die gemäß den internationalen Vorschriften erforderlich sind, wie z. B.

- Eine Erklärung über das Bewuchsschutzsystem der Yacht in Übereinstimmung mit dem Internationalen Übereinkommen über die Kontrolle schädlicher Bewuchsschutzsysteme von Schiffen ist auszufüllen und bei Transport Malta einzureichen.

- Ein Minimum Safe Manning Certificate (ordnungsgemäße Besatzung)

- Die geltenden Gebühren von Transport Malta für die provisorische Registrierung müssen entrichtet werden.


- Schließlich: 

Eine Lizenz in dem Land, in dem der kommerzielle Yachtbetrieb durchgeführt wird (falls erforderlich), z. B. in Spanien.


Die vorläufige Registrierung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten, der um weitere sechs Monate verlängert werden kann. Eine Verlängerung der vorläufigen Registrierung erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten, gefolgt von weiteren zwei Monaten und schließlich einem Monat.


  • Die endgültige Registrierung der Yacht


Wenn alle Anforderungen erfüllt und von Transport Malta geprüft und bestätigt wurden, stellt die maltesische Seeschifffahrtsbehörde ein Certificate of Compliance to Trade aus, das die operative Registrierung ermöglicht und bescheinigt, dass die Yacht als Handelsyacht betrieben werden kann.


Das Konformitätszertifikat für die Zulasssung als kommerzielle Yacht muss alle fünf Jahre erneuert werden.


Ist die Yacht länger als 24 Meter, muss eine jährliche Besichtigung durch einen staatlich zugelassenen Gutachter oder eine anerkannte internationale Klassifikationsgesellschaft durchgeführt werden (für Yachten der Kategorien 2 oder 3).


3.     Die 5 Malta Steuervorteile der kommerziellen Yacht-Registrierung 


(1)Yachten, die für die kommerzielle Nutzung bestimmt sind, können wie folgt für einen Mehrwertsteueraufschub bei der Einfuhr optieren:

Erlangung eines Mehrwertsteueraufschubs für die Einfuhr der kommerziellen Yacht durch ein maltesisches Unternehmen, das eine maltesische Mehrwertsteuerregistrierung besitzt, ohne dass eine Bankbürgschaft (wie früher erforderlich) gestellt werden muss; dies bedeutet, dass eine Mehrwertsteuerbefreiung für den Kauf einer Yacht besteht, wenn der Ort der Lieferung des Schiffes Malta ist.

(2) Das Unternehmen, das Eigentümer der kommerziellen Yacht ist, ist von der Einkommenssteuer auf alle Einkünfte aus dem Betrieb solcher Yachten, z. B. aus Chartereinnahmen, befreit.

(3) Um in den Genuss dieser günstigen Steuerbefreiung zu kommen, ist eine jährliche maltesische Tonnagesteuer auf der Grundlage der Bruttotonnage der kommerziellen Yacht zu entrichten, und die jährliche Registrierungsgebühr von Transport Malta muss ordnungsgemäß entrichtet werden.

(4) Auf die Übertragung von Anteilen an einer Schifffahrtsgesellschaft wird keine Kapitalertragssteuer oder Stempelsteuer erhoben.

(5) Malta Doppelbesteuerungsabkommen gelten für Gewinne aus dem Betrieb des Schiffes, wie z.B. Chartergebühren, d.h. solche Gewinne sind nur in dem Vertragsstaat steuerpflichtig, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung befindet, regelmäßig Malta. Ein Beispiel dafür: Malta hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, das es dem Unternehmen ermöglicht, von der Einkommenssteuer für Gebietsfremde auf Chartereinkünfte in Spanien (derzeit 24%) befreit zu werden. Wenn die Yacht in Spanien verchartert wird, fallen mithin diese Steuern in Spanien nicht an.



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