Zahl der Schiffsfonds Insolvenzen erhöht sich Ende 2012 auf 163

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Schiffsfonds Insolvenzen waren im zu Ende gegangenen Jahr das vorherrschende Thema unserer Berichterstattung. Wie das Fondstelegramm zu Jahresbeginn berichtete, hat sich im Zeitraum von Ende 2008 bis Ende 2012 die Anzahl der angemeldeten Schiffsfondsinsolvenzen auf 163 erhöht.

Fondstelegramm: 8 Schiffsgesellschaften im alten Jahr von Insolvenz betroffen

Laut Informationen des Fondstelegramm mussten noch vor dem Jahreswechsel 8 weitere Schiffsgesellschaften infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Schiffsgesellschaften:

  1. Lloyd Fonds MS Manhattan (Az.: 514 IN 43/12),
  2. König & Cie. MS Stadt München (Az.: 8 IN 194/12),
  3. Gebab MS Stadt Berlin (Az.: 8 IN 198/12),
  4. Gebab MS Stadt Düsseldorf (Az.: 8 IN 196/12),
  5. Gebab MS Stadt Hamburg (Az.: 191/12),
  6. HCI Hellespont Trader (Az.: 509 IN 49/12),
  7. HCI Hellespont Triumph (Az.: 509 IN 50/12),
  8. HCI Hellespont Trooper (Az.: 509 IN 51/12).

Den Schiffsfondsanlegern der o. g. Schiffsgesellschaften droht nun der Totalverlust ihrer Einlage.

Schiffsfonds Insolvenz: Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Im Falle einer bekannt gewordenen Schiffsfonds Insolvenz sollten betroffene Anleger sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern sich umgehend bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt über die nachfolgend aufgezeigten rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Schiffsfonds Insolvenz: Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt.

Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

Schiffsfonds Insolvenz: Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt

Sollten betroffene Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von geschlossenen Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schiffsfonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren

Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an Schiffsfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.04.2003 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.04.2013 verjähren.

Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Was können betroffene Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist - wie bereits oben dargestellt - ein rasches Handeln dringend geboten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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