Zahlungen innerhalb von 10 Sekunden - EU Instant Payment Verordnung auf den Weg gebracht

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Verordnung über sofortige Zahlungen

Die Verordnung über sofortige Zahlungen wurde entwickelt, um den steigenden Anforderungen an schnelle und sichere Geldtransfers gerecht zu werden. Sie zielt darauf ab, den Prozess der Zahlungstransaktionen zu beschleunigen und gleichzeitig die Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Durch die Einführung von sofortigen Zahlungen können Transaktionen innerhalb von Sekunden abgeschlossen werden, was die Kundenzufriedenheit erhöht und die Effizienz des Zahlungsverkehrs steigert.

Die Instant-Payment-Verordnung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Sofortzahlungsdiensten fest. Sie definiert den Begriff der sofortigen Zahlung und legt die technischen Anforderungen an Zahlungsdienstleister fest. Darüber hinaus regelt sie die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Unternehmen und legt Haftungsregelungen für den Fall von Missbrauch oder fehlerhaften Überweisungen fest.


Ziele der Verordnung über sofortige Zahlungen

Die Verordnung über sofortige Zahlungen verfolgt verschiedene Ziele. So soll sie unter anderem sicherstellen, dass Zahlungen in Echtzeit erfolgen können, um den Bedürfnissen einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Gesellschaft gerecht zu werden. Zudem soll sie den Wettbewerb im Zahlungsverkehrssektor fördern, indem sie einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu Sofortzahlungsdiensten gewährleistet. Im Übrigen soll sie den Verbraucherschutz stärken, indem sie klare Regeln für den Umgang mit Sofortzahlungen und die Haftung im Falle von fehlerhaften Transaktionen festlegt.

Die Instant-Payment-Verordnung legt auch fest, dass Sofortzahlungsdienste rund um die Uhr verfügbar sein müssen, um den Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen Zahlungsdienstleister sicherstellen, dass Sofortzahlungen innerhalb von maximal 10 Sekunden abgewickelt werden können, um eine schnelle und effiziente Abwicklung zu gewährleisten.


Geltungsbereich der Verordnung über sofortige Zahlungen

Die Verordnung über sofortige Zahlungen gilt für alle Zahlungsdienstleister, die Sofortzahlungsdienste anbieten. Dazu gehören Banken, elektronische Geldinstitute und andere Finanzinstitute. Darüber hinaus betrifft die Verordnung auch Unternehmen und Verbraucher, die Sofortzahlungen nutzen oder empfangen.

Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dadurch wird sichergestellt, dass Sofortzahlungen grenzüberschreitend und einheitlich abgewickelt werden können.


Umsetzung der Verordnung über sofortige Zahlungen

Die Verordnung tritt am 20. Tage nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt in Kraft.  Die Umsetzung der Verordnung in Deutschland erfolgt schrittweise, um den Zahlungsdienstleistern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Spätestens neun Monate nach Inkrafttreten sollen Zahlungsdienstleister in der Lage sein, Instant Payments zu empfangen. Weitere neun Monate später folgt die Verpflichtung zum Senden von Instant Payments.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Empfehlungen für den Zeitplan der Umsetzung herausgegeben, um eine einheitliche Einführung von Sofortzahlungen im gesamten Euroraum zu gewährleisten. Die meisten Zahlungsdienstleister haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die technischen Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und Sofortzahlungen anzubieten.


Anforderungen für Unternehmen

Die Verordnung über sofortige Zahlungen legt Anforderungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen, um Sofortzahlungen anbieten zu können. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung von Sicherheitsstandards, die Implementierung geeigneter IT-Systeme und die Schulung des Personals.


Die Kanzlei WR Legal

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