Die Verabschiedung der MiCA-Verordnung: einige Anmerkungen

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Die MiCA-Verordnung ist endlich genehmigt worden. Dies ist ein historischer Meilenstein, da es sich um eine bahnbrechende Verordnung im Bereich der Kryptowerten und des Web 3.0 auf internationaler Ebene handelt.  

In abstrakter Form zielt das MiCA darauf ab, die Märkte für Kryptowerten zu regulieren und enthält gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und auch Umweltschutzmaßnahmen (ohne den Proof-of-Work-Konsensmechanismus zu verbieten).

MiCA enthält wichtige Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten in einem neuen Rechtsrahmen, der die Marktintegrität und Finanzstabilität unterstützen soll.

Diese Bestimmungen umfassen strenge Vorschriften zur Transparenz (einschließlich Energieverbrauch), Offenlegung, Genehmigung und Aufsicht von Transaktionen und zielen darauf ab, den Verbrauchern klare, vollständige, genaue und konkrete Informationen über die mit ihren Transaktionen verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren zu geben.

Der vereinbarte Text enthält auch Maßnahmen gegen Marktmanipulation, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und um andere kriminelle Aktivitäten zu verhindern.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird für die Einrichtung eines öffentlichen Registers für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen die in der Europäischen Union ohne ordnungsgemäße Zulassung tätig sind zuständig sein. Um eine klare Grenze zwischen Kryptowerten, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und solchen, die möglicherweise als Finanzinstrumente gelten, zu ziehen, wird ESMA außerdem für die Verbreitung klarer Richtlinien zu den zu berücksichtigenden Kriterien und Bedingungen verantwortlich sein.

Der Text muss noch im Mai 2023 vom Rat förmlich genehmigt werden, bevor er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Grundsätzlich werden die neuen Regeln 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten und gelten nach einer Übergangszeit von 12 Monaten (für Stablecoins) und 18 Monaten (für andere Krypto-Aktivitäten).

Da einige Übergangsmaßnahmen vorgesehen sind, müssen bestimmte Vorschriften (z. B. in Bezug auf Whitepaper, Marketingkommunikation usw.) unmittelbar nach dem Inkrafttreten und noch während des Übergangszeitraums eingehalten werden.

Trotz der Tatsache, dass wir es mit einem der umfassendsten Rechtsrahmen der Welt zu tun haben, gibt es zwei Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.

Der erste Aspekt bezieht sich auf die Hervorhebung von NFTs, oder besser gesagt, auf die fehlende Hervorhebung. Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit sind Kryptowerten die einmalig und nicht fungibel sind (NFTs), wie digitale Sammlerstücke oder sogar digitale Darstellungen von physischen Vermögenswerten (Immobilien), vom Anwendungsbereich der MiCA ausgeschlossen. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass sie als Finanzinstrumente eingestuft werden können, ein Gedanke, der im Erwägungsgrund der Verordnung bekräftigt wird.

Das Gleiche gilt nicht für fraktionen von Kryptowerten die einmalig und nicht fungibel sind (F-NFT). Laut den Erwägungsgründen, die bloße öffentliche Ausgabe einer umfangreichen Sammlung von NFTs kann als Indikator für ihre Fungibilität angesehen werden.

Unabhängig von der gewählten Bezeichnung fallen NFTs, die materiell gesehen weder als einmalig noch als nicht fungibel gelten, in den Anwendungsbereich des MiCA.

Bei der Einstufung von Krypowerten sollten die Behörden den Grundsatz des Vorrangs des Inhalts (der Substanz) gegenüber Form (Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise) anwenden, was bedeutet, dass die Merkmale und nicht die gewählte Bezeichnung für die Einstufung ausschlaggebend sein werden.   

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Tatsache, dass die MICA natürliche und juristische Personen sowie "bestimmte andere Unternehmen" erfassen wird. Dieser Begriff bzw. dieses nicht definierte Konzept soll offenbar Dezentralisierte Autonome Organisation (DAO) umfassen.

Diese Option wirft viele Zweifel auf, da es in Europa noch keinen Rechtsrahmen für diese Art von Organisationen gibt und sie daher möglicherweise nicht in der Lage sind, eine Rechtsform anzunehmen, die die Verbraucherrechte schützt.

Dies liegt daran, dass derzeit (und trotz der Tatsache, dass es bereits einige Beispiele für rechtliche Regelungen in anderen Rechtsordnungen gibt) immer noch große Zweifel an der Verantwortlichkeit von DAOs oder sogar der damit verbundenen Akteure bestehen (sei es in gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher oder strafrechtlicher Hinsicht). Schon die Kriterien für die Bewertung der Organisationsstruktur oder auch der Grad der Dezentralisierung oder Autonomie sind recht umstritten.

Trotz dieser und anderer Aspekte, die in diesem Artikel nicht behandelt werden, wurde diese neue Verordnung in der Branche mit Enthusiasmus und Optimismus aufgenommen, wenn auch auf eine vorsichtige Art und Weise.


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Dieser Text ist eine deutsche Übersetzung eines Meinungsartikels in portugiesischer Sprache, der am 02.04.23 in der Zeitung Observador veröffentlicht wurde (hthttps://observador.pt/opiniao/a-aprovacao-do-regulamento-mica-algumas-notas/) und dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch begründet er ein Mandatsverhältnis zwischen dem Leser und dem Rechtsanwalt, der den Text verfasst hat.

Foto(s): Diogo Pereira Coelho


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