Widerspruch Lebensversicherung: Onlineprüfung in 3 Sekunden

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JUSTUS-Lebensversicherungs-Checker:

Prüfen Sie selbst in wenigen Sekunden, ob der Widerspruch bei ihrer Lebensversicherung möglich ist

Mit unserem neuen Justus-Lebensversicherungs-Checker prüfen Sie selbst, sofort, online und kostenfrei, ob Sie Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung heute noch widerrufen können.

Widerspruchsjoker möglich oder nicht?

In nur 3 Schritten erhalten Sie das Ergebnis, welches wir aus über 1000 Belehrungen der ausgewählten Lebensversicherungen ermittelt haben. Unsere Kanzlei hat in den letzten fünf Jahren weit über 5000 Widerspruchs- und Widerrufsbelehrungen auf deren Richtigkeit überprüft. Wir bieten diese Widerspruchsprüfung allen Versicherungsnehmern bundesweit kostenfrei an.

Der Hintergrund:

Aus unseren Prüfungsergebnissen der in den letzten fünf Jahren hier eingegangenen Versicherungsanträgen, Versicherungspolicen und Belehrungen haben wir ein praktisches und hilfreiches Onlinemodul programmiert, den Justus-Lebensversicherungs-Checker. Sie finden den Widerspruchs-Bot schnell auf unserer Internetseite widerruf-kündigung.de oder auf der Kanzleihomepage.

Dieses Onlinemodul enthält die Widerspruchsbelehrungen, die die dort aufgeführten Lebensversicherer bundesweit in bestimmten Zeiträumen überwiegend verwendet haben und unser jeweiliges Prüfungsergebnis. Ferner wird berücksichtigt und abgefragt, ob die jeweilige Belehrung auch deutlich genug hervorgehoben ist, z. B. durch Fettdruck oder Unterstreichungen (Form der Belehrung). 

Auf diese Weise können Sie bei JUSTUS in nur 3 Steps die Widerspruchsprüfung online, kostenfrei und selbst durchführen, die ansonsten Wochen dauert und meist Kosten verursacht. Allerdings kann ein Onlinecheck keine genaue anwaltliche Prüfung ersetzen und auch keine Zusatzanfragen nach Kosten und Prozessrisiken beantworten. 

Hinweis: Unser LV-Checker ersetzt keine Rechtsberatung, die Sie unbedingt zusätzlich einholen sollten.

Was passiert, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist?

Wenn der Justus-Lebensversicherungs-Checker anzeigt, dass Ihre Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist, so können Sie mit großer Wahrscheinlichkeit noch heute Ihrem Versicherungsvertrag widersprechen bzw. diesen widerrufen. Die finanziellen Vorteile gegenüber z. B. einer vorzeitigen Kündigung sind enorm. Ferner müssen Sie z. B. bei einer Beitragssteigerung (Dynamisierung) nicht mehr weiterzahlen oder können eine fondsgebundene LV mit schlechter Performance und hohem Risiko loswerden.

Kann ich den Widerspruch selbst erklären?

Den Widerspruch oder Rücktritt können Sie grundsätzlich auch selbst erklären. Dies übrigens auch noch nach erfolgter Kündigung und Abrechnung des Versicherungsvertrages. Es gibt im Internet viele Musterschreiben zum Download für den Widerspruch oder Widerruf einer Lebensversicherung. Auch wir bieten ein Musterschreiben an.

Wir raten allerdings dringend dazu, vor Erklärung eines Widerrufs oder Widerspruchs immer die Belehrung (Form und Richtigkeit) und den Vertragsverlauf durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn in vielen Fällen kann ein Widerspruch auch verwirkt oder treuwidrig sein.

Ich habe eine Ablehnung meines Widerspruchs erhalten. Was nun?

Spätestens jetzt sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Lassen Sie sich nicht (wieder) durch den Versicherungsvertreter oder Finanzberater beraten, denn so machen Sie „den Bock zum Gärtner“. Die meisten Ablehnungen sind rechtlich falsch und es werden von der Versicherung standartmäßig unpassende Urteile oder Argumente aufgezählt. Vielen Versicherungsnehmern werden nach Widerspruch schnell Vergleichsangebote (Rückabwicklungen) angeboten, die erheblich zu niedrig sind.

Ab diesem Zeitpunkt – also der Zurückweisung des Widerspruchs durch die Versicherung – muss Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts und ggf. auch einer Klage tragen, soweit kein Risikoausschlüsse wirksam vereinbart sind. Auch dies prüfen wir gern für Sie. 

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so können Sie durchaus vor Erklärung des Widerrufs noch eine geeignete Rechtsschutzversicherung abschließen. 

Aber auch ohne Rechtsschutz sollten Sie aber die Klage nach einem Widerspruch oder Widerruf der Lebensversicherung nicht scheuen. Denn der Ihnen zustehende Auszahlungsbetrag (Beiträge zzgl. Zinsen) ist weit höher als nur der sogenannten Rückkaufswert nach einer Kündigung oder vorzeitigen Beendigung der LV.

Testen Sie unseren Lebensversicherungs-Checker und fragen Sie die Spezialisten

Justus Rechtsanwälte wird u. a. von Finanztip empfohlen und wir konnten schon über 1000 Versicherungsverträge erfolgreich rückabwickeln. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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