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Zahlungsaufforderung der dpa Picture-Alliance GmbH - Urheberrechtsverletzung in sozialen Medien

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Unsere Kanzlei wurde gerade zum Jahresende nochmals in einer Vielzahl von Angelegenheiten gegen die da Picture-Alliance GmbH beauftragt.


Diese wird regelmäßig durch die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.


Der Hintergrund dieser Aufforderungsschreiben ist dabei in der Regel derselbe. Die abgemahnte Person wird auf die Geltendmachung möglicher Rechte aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung hingewiesen.


Hierzu wird ausgeführt, dass die angeschriebene Person in den sozialen Medien seit einem konkreten Datum ein Lichtbild verwendet habe, an welchem die dpa Picture-Alliance GmbH die ausschließlichen Nutzungsreche i. S. d. Urheberrechtsgesetzes habe.


Eine Zustimmung zur Nutzung sei der angeschriebenen Person nicht erteilt worden.


Aufgrund dessen wird in der Folge ein Schadenersatzanspruch auf der Basis der Lizenzanalogie i. S. d. § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht. Als Berechnungsgrundlage bzgl. der Höhe des Schadenersatzes wird hierbei die Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Tabellen) herangezogen.


Sodann wird in der Folge eine konkrete Summe genannt, welche als Schadenersatz geltend gemacht wird.


Zudem sei die abgemahnte Person zur Erstattung der beauftragten Dienstleister zur Beweissicherung der dpa Picture-Alliance GmbH verpflichtet. Hierzu werden regelmäßig Dokumentationskosten in Höhe von 85,00 € sowie etwaige Zinsen geltend gemacht.


So wird die angeschriebene Person aufgefordert, unter Frist einen etwaigen Gesamtbetrag an die KSP Rechtsanwälte zu überweisen. Mit fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung findet die Angelegenheit ihre Erledigung.


Sollten auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben erhalten haben, ist zunächst im Einzelfall stets zu prüfen, ob die geltend gemachten Vorwürfe auf Ihren konkreten Fall zutreffen.


Unabhängig davon bietet es sich in der Regel an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten. Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren in zahlreichen Fällen gegen die dpa Picture-Alliance GmbH und können auch Ihnen weiterhelfen.


Gerne können Sie uns im Falle des Erhaltes eines solchen Schreibens kostenlos unter der Nummer 02307/17062 erreichen oder uns eine E-Mail mit einer Rückrufbitte unter ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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