Zahlungsaufforderung OVC Online Video Communications GmbH durch das Inkassobüro Riverty Services GmbH?

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Kissnofrog.com: Liebe finden kann teuer werden 

Auf den ersten Blick scheint kissnofrog.com die Lösung für Singles zu sein, die nach Liebe suchen. Doch leider birgt die Plattform einige Fallstricke, die vielen Nutzern erst später bewusst werden. Die Firma OVC Online Video Communications GmbH, die hinter kissnofrog.com steht, bietet die Möglichkeit, einen Partner zu finden.

Der unsichtbare Haken: Kostenpflichtige Mitgliedschaften

Das Problem liegt vor allem in den nicht ganz durchsichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von kissnofrog.com. Zwar werden zunächst kostenlose Angebote angepriesen, aber bei genauerem Hinsehen entdeckt man oft Klauseln, die auf eine kostenpflichtige Mitgliedschaft hinweisen. Viele Nutzer übersehen diese Passagen und registrieren sich unwissentlich für kostenpflichtige Dienstleistungen. Erst wenn sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro wie der Riverty Services GmbH erhalten, wird ihnen klar, dass ihre Mitgliedschaft nicht kostenlos ist. Dies führt zu Verwirrung und Frust bei den Kunden.

Tipps für Verbraucher und Betroffene

Es ist ratsam, als Verbraucher achtsam zu sein und nicht blindlings persönliche Daten preiszugeben. Bevor man sich für kostenpflichtige Angebote anmeldet, sollte man die AGB genau durchlesen und sich über mögliche Kosten informieren. Betroffene Nutzer von kissnofrog.com, die unerwartet mit einer Zahlungsaufforderung konfrontiert werden, sollten nicht sofort zahlen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträgen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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