Zahlungsaufforderung RBS Kipke – Rechtsanwalt Sebastian Kipke) im Auftrag der Casual Networks B.V. erhalten?

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Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt RBS Kipke (Sebastian Kipke) im Auftrag der Casual Networks B.V. erhalten haben, sind Sie möglicherweise auf einem Datingportal in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft geraten, ohne dies bewusst wahrgenommen zu haben. Viele Betroffene sind sich nicht darüber im Klaren, wie sie in diese Situation gekommen sind und fühlen sich überrumpelt von der unerwarteten Forderung.

Die Falle der kostenlosen Anmeldung: Eingeschränkte Nutzung und versteckte Kosten

Das Geschäftsmodell vieler Datingportale basiert darauf, zunächst ein kostenloses Probeprofil anzubieten. Dies klingt zunächst attraktiv, da man sich ohne finanzielle Verpflichtungen anmelden und die Plattform erkunden kann. Doch der Funktionsumfang eines kostenlosen Zugangs ist oft stark eingeschränkt. So können beispielsweise Nachrichten nur eingeschränkt gesendet oder gelesen werden, und viele weitere Funktionen bleiben gesperrt. Diese Einschränkungen machen die Plattform in der kostenlosen Version praktisch unbrauchbar, was Nutzer dazu verleitet, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abzuschließen, um alle Funktionen nutzen zu können.

Die Kostenfalle: Von der kostenlosen zur kostenpflichtigen Mitgliedschaft

Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich die kostenlose Mitgliedschaft nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verwandelt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Viele Nutzer übersehen diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oder vergessen, die kostenlose Mitgliedschaft rechtzeitig zu beenden. Dies führt dazu, dass sie plötzlich mit einer Rechnung konfrontiert werden, die sie nicht erwartet haben.

Schritte für Betroffene: Wie man reagieren sollte

Wenn nun eine Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Sebastian Kipke eintrifft und ein Inkassoverfahren droht, ist es wichtig, die Situation ernst zu nehmen und angemessen zu handeln. Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per Email widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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