Zahlungsaufforderung von Culpa Inkasso im Auftrag der Firma Corebytes S.A.R.L wegen Anmeldung auf Datingportal erhalten?

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Abo-Fallen auf Datingportalen: Wenn die Suche nach einem Partner teuer wird

Immer wieder geraten Verbraucher in die Fänge fragwürdiger Geschäftspraktiken im Online-Dating. Jüngstes Beispiel ist die Vorgehensweise des Inkassobüros Culpa Inkasso im Auftrag der Firma Corebytes S.A.R.L AU. Zahlreiche Verbraucher erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen, die auf vermeintlich kostenpflichtige Mitgliedschaften auf Datingportalen zurückgehen.

Das Problem beginnt, wenn suchende Singles ihre Daten auf Datingseiten preisgeben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Einige Portale setzen dabei auf eine fragwürdige Praxis: Nach einer scheinbar kostenlosen Testphase wandelt sich die Mitgliedschaft automatisch in ein kostenpflichtiges Abo um. Viele Nutzer erkennen die Umstellung erst, wenn sie eine Zahlungsaufforderung erhalten.

Die Hintermänner agieren dabei im Schatten, während verschiedene Inkassobüros wie Culpa Inkasso in Auftrag der Dating-Seiten-Betreiber die Mitgliedsbeiträge einfordern. Dabei muß betont werden, dass das Vorgehen der Inkassobüros nicht zu beanstanden ist, sondern das Eintreiben von Forderungen deren Hauptaufgabe darstellt. Die Verbraucher fühlen sich in dieser undurchsichtigen Angelegenheit häufig hilflos und sind gezwungen, horrende Beträge zu zahlen – für eine Mitgliedschaft, die sie nicht bewusst abgeschlossen haben. Die Masche ist nicht neu, doch die Verantwortlichen passen sich immer wieder an, um ihre fragwürdigen Geschäftspraktiken fortzuführen. Es stellt sich die Frage, inwieweit Verbraucher besser geschützt werden können. Ein bewussterer Umgang mit persönlichen Daten und eine verstärkte Aufklärung über die Risiken kostenpflichtiger Abos auf Datingportalen könnten erste Schritte sein, um die Verbraucher vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren.

Wichtiger Hinweis zur weiteren Vorgehensweise:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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