Zahlungsaufforderung von Culpa Inkasso im Auftrag der Firma Scorelift LTD. erhalten?

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Viele Verbraucher sind in letzter Zeit mit Zahlungsaufforderungen von Culpa Inkasso im Auftrag der Firma Scorelift LTD. konfrontiert worden. Diese Forderungen beziehen sich auf eine angebliche kostenpflichtige Mitgliedschaft auf der Website finabon.com. Die Seite bietet Dienstleistungen an, die darauf abzielen, negative Schufa-Einträge löschen zu lassen oder Schreiben zu generieren, die dann nur noch verschickt werden müssen. Oftmals übersehen die Betroffenen jedoch, dass diese Leistungen kostenpflichtig sind, was zu den besagten Zahlungsaufforderungen führt.

Überprüfung der Forderung und eigene Unterlagen

Wenn man eine solche Zahlungsaufforderung erhält, ist es zunächst wichtig, die Forderung gründlich zu überprüfen. Man sollte alle relevanten Unterlagen und E-Mails durchsehen, um festzustellen, ob tatsächlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wurde. Es ist auch hilfreich, auf der Website von finabon.com die Bedingungen der Mitgliedschaft nachzulesen, um herauszufinden, ob man möglicherweise unwissentlich einem kostenpflichtigen Angebot zugestimmt hat.

Richtiges Vorgehen bei unklaren oder unberechtigten Forderungen

Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen oder man sicher ist, keine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen zu haben, sollte man schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Dies kann per Brief oder E-Mail an Culpa Inkasso und Scorelift LTD. erfolgen. Im Widerspruch sollte klar dargelegt werden, warum die Forderung unbegründet ist, und man sollte Beweise beifügen, die diese Argumentation unterstützen. Es ist ratsam, alle Korrespondenz zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Insgesamt gilt: Ruhe bewahren, die Forderung genau prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen. So kann man sich effektiv gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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