Zahlungsaufforderung von Jedermann Inkasso im Auftrag der Firma D.I.E. GmbH erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Internetnutzer, die die Dating-Plattform JDating.de besuchen, könnten unangenehme Überraschungen erleben, wenn sie nach einer zunächst kostenlosen Nutzung plötzlich mit Zahlungsaufforderungen von Jedermann Inkasso konfrontiert werden. Dahinter verbirgt sich das Geschäftsmodell der Firma D.I.E. GmbH, die JDating.de betreibt.

Unwissentliche Aboverträge: Inkassoforderung von Jedermann Inkasso im Auftrag der Firma D.I.E. GmbH

JDating.de lockt Internetnutzer mit dem Versprechen kostenloser Kontakte auf die Plattform. Viele ahnungslose Besucher registrieren sich, um das Angebot zu testen, ohne zu wissen, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch kostenpflichtige Mitgliedschaften aktiviert werden. Dies führt dazu, dass Nutzer erst beim Erhalt von Inkassoforderungen von Jedermann Inkasso von den entstandenen Kosten erfahren.

Rechtmäßigkeit und Handlungsempfehlungen: Was tun bei unerwarteten Inkassoforderungen?

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens und den richtigen Schritten für Betroffene stehen im Mittelpunkt. Ist es rechtens, dass Nutzer ohne explizite Hinweise auf die kostenpflichtige Mitgliedschaft in eine Kostenfalle tappen? In solchen Fällen sollten Betroffene zunächst Ruhe bewahren und ihre Rechte prüfen. Es ist ratsam, die Forderung zu prüfen, möglicherweise Einspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Achtung: 

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per Email widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema