Zahlungsaufforderung von SUD Service & Dienstleistungs AG wegen Vermittlung einer Finanzsanierung!

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Derzeit geraten viele Internetnutzer auf der Suche nach einem Kredit in eine Kostenfalle. Hintergrund der Zahlungsaufforderung ist womöglich ein eingehändig unterschriebener Vertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages. Viele Betroffene haben dies dahingehend verstanden, ein Darlehen in einer bestimmten Höhe zu erhalten und haben daher einen entsprechenden Antrag gestellt, welcher sogleich positiv beschieden wurde. Entsprechende Vertragsunterlagen sollten jedoch erst nach Zahlung einer Vermittlungsgebühr ausgehändigt und erst danach könne dann mit der Finanzsanierung begonnen werden. Wer die geforderte Vermittlungsgebühr nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit Zahlungsaufforderungen über die offene Vermittlungsgebühr. Die Höhe dieser Vermittlungsgebühr hängt von der Höhe der zu finanzierenden Schulden ab. Es stellt sich nun die Frage, ob angesichts des Irrtums die geltend gemachte Forderung bezahlt werden muß oder ob der Vertrag angefochten werden kann.

Wichtiger Hinweis:

Betroffenen, die im Internet auf der Suche nach der Vergabe von Krediten oder Darlehen sind, sollten bei entsprechenden Angeboten sehr vorsichtig und aufmerksam sein. Denn häufig beziehen sich die Angebote lediglich auf die Vermittlung einer Finanzsanierung. Anders als es die Betroffenen sich zunächst vorstellen, beinhaltet dieses Angebot nicht die Vergabe eines Kredites, sondern lediglich ein Vermittlungsauftrag, der die Vermittlung eines Schuldnerhilfevertrages zum Gegenstand hat. Wenn Sie auch eine solche Anfrage im Internet gestellt und in der Folgezeit dann auch eine Zahlungsforderung über die Vermittlungsprovision erhalten haben, sollten Sie diese Forderung nicht vorschnell begleichen. Lassen Sie zunächst den Sachverhalt durch eine rechtskundige Person prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie aufgrund einer vergleichbaren Anfrage im Internet ein Formular unterschreiben und sodann in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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