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Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung für das Filmwerk „Der letzte Tempelritter“

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Der Film „Der letzte Tempelritter“ wird derzeit für die Universum Film GmbH von der Kanzlei Waldorf Frommer denjenigen in Erinnerung gebracht, an welche im Jahre 2012 eine Abmahnung verschickt wurde mit einem kurzen Schreiben, welches mit „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“ überschrieben ist. Nun werden manche Empfänger des zweiseitigen Schreibens genau wissen, dass ihnen seinerzeit eine Abmahnung zugegangen ist. Diese sollten aufhören zu hoffen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer sie einfach vergisst, dies wird nämlich nicht passieren. Bis zum Zugang der Klage bzw. des Mahnbescheides wird noch Zeit vergehen, diese kommt jedoch. Nun sollte die Taktik des Aussitzens mit einem versierten Anwalt auf ihre gerichtliche Erfolgsaussicht besprochen und womöglich geändert werden. Alle vom Brief tatsächlich Überraschten sollten sich nun dringendst um die Angelegenheit kümmern. Falls sie in der Zwischenzeit umgezogen sein sollten, ggf. in einer Wohngemeinschaft gelebt haben in welcher alle Bewohner sämtliche Post geholt – und ggf. gehortet haben – oder aus anderen Gründen die angesprochene Abmahnung nicht erhalten haben, ist nun Eile geboten. Denn eine Unterlassungserklärung wird noch nicht abgegeben worden sein. Diese muss zwar nicht in jeder Konstellation abgegeben werden, eine Prüfung ist aber immer geboten. Es gibt in der Vielzahl der nun von der Rechtsprechung unterschiedenen Konstellationen (Störer, Täter, Mittäter) zu beachtende Unterschiede, welche je nach Sachverhaltsvarianten zum Tragen kommen. Hier ist eine individuelle Beratung wichtig und nötig, vielleicht muss auch weiterhin keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Allen Konstellationen gemein ist, dass die im Erinnerungsbrief (Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung) der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Der letzte Tempelritter“ geforderten 956,00 EUR nicht unüberlegt gezahlt werden sollen.


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