Zahlungsaufforderungen Auer Witte Thiel im Auftrag von MG Billing Ltd. wegen Mitgliedschaft bei mydirtyhobby.com

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Internetzeitalter sind Datingportale beliebt, doch manchmal können Probleme auftreten, wie in dem Fall eines Betroffenen, bei dem eine angebliche Anmeldung auf mydirtyhobby.com zu unberechtigten Zahlungsaufforderungen geführt hat. Das Inkassoschreiben von der Kanzlei Auer Witte Thiel im Auftrag des Portalbetreibers MG Billing Ltd. hat sicherlich Fragen aufgeworfen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um in dieser Situation vorzugehen.

Was sollten Sie konkret tun?

Überprüfen Sie Ihre eigenen Aktivitäten: Zunächst sollten Sie Ihre eigenen Aktivitäten überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie sich nicht versehentlich auf mydirtyhobby.com angemeldet haben. Überprüfen Sie Ihre E-Mails, Spam-Ordner oder andere Kommunikationskanäle nach Bestätigungs- oder Willkommensnachrichten des Portals. Falls Sie keine solchen Nachrichten finden, könnte es darauf hindeuten, dass Ihre Anmeldung unberechtigt ist.

Beweise und Kommunikation sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Beweise, die belegen könnten, dass Sie nicht tatsächlich auf mydirtyhobby.com angemeldet sind. Dies kann beispielsweise E-Mails, Kontoauszüge oder andere Dokumente umfassen. Bewahren Sie auch sämtliche Kommunikation mit dem Inkassounternehmen und dem Portalbetreiber auf. Halten Sie alle Informationen schriftlich fest, um einen klaren Überblick über den Fall zu haben.

Kontaktieren Sie das Inkassounternehmen: Nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei Auer Witte Thiel auf, die das Inkassoschreiben im Auftrag des Portalbetreibers MG Billing Ltd. verschickt hat. Teilen Sie ihnen mit, dass Sie die Forderung bestreiten. Fordern Sie eine detaillierte Erklärung für die Forderung und verlangen Sie, dass das Inkassounternehmen den Sachverhalt gründlich prüft.

Kontaktieren Sie den Portalbetreiber: Neben dem Inkassounternehmen sollten Sie auch den Portalbetreiber, MG Billing Ltd., kontaktieren. Informieren Sie sie über Ihre Situation und bitten Sie um eine Stellungnahme. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen bereithalten, um Ihre Unschuld zu belegen. Bitten Sie den Portalbetreiber außerdem um Unterstützung bei der Klärung des Sachverhalts und der Rücknahme der Zahlungsaufforderung. Vorsorglich sollten Sie aber auch einen angeblich zustande gekommenen Vertrag kündigen und widerrufen, und zwar schriftlich per Email und Einwurfeinschreiben.

Wie können wir Ihnen unterstützend zur Seite stehen?

Suchen Sie rechtlichen Rat: Wenn Sie mit dem Inkassounternehmen und dem Portalbetreiber keine zufriedenstellende Lösung finden können, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Falls Sie in solchen Fällen rechtliche Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns Ihr Anliegen per E-Mail an (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) zukommen zu lassen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich und geben Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Bitte beachten Sie, dass durch die Beantwortung Ihrer Anfrage noch kein Mandatsverhältnis entsteht und keine Anwaltskosten anfallen. Als spezialisierte Kanzlei im Bereich Verbraucherschutz und Abofallen haben wir umfassende Erfahrung in der Bearbeitung ähnlicher Fälle und sind bundesweit für Sie der richtige Ansprechpartner.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema